Ergebnisse von Gutachten "Luftschadstoffe im Überseehafen in Bremerhaven" liegt vor
08.03.2023Die Immissionen aus den verschiedenen Emissionsquellen von Luftschadstoffen im Hafen stellen in den umliegenden Wohngebieten keine gesundheitlichen Risiken dar: Das ist das aus Sicht der Senatorin für Wissenschaft und Häfen erfreuliche Ergebnis einer Studie, die der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und der Ausschuss für die stadtbremischen Häfen in ihrer heutigen Sitzung (8. März 2023) zur Kenntnis genommen haben.
Ziel der bereits seit über zehn Jahren konsequent verfolgten "greenports"-Strategie ist es, in allen Teilbereichen der Häfen die Emissionen zu senken und sie perspektivisch emissionsfrei zu machen. Nachhaltige Maßnahmen im Sinn des vorsorgenden Umweltschutzes wie die Installation von insgesamt neun deutlich schadstoffmindernden Landstromanlagen, der Einsatz schadstoffarmer Antriebstechniken bei den Fahrzeugen auf den Terminals (zum Beispiel die kürzlich erfolgte Umstellung der Rangierloks von Diesel auf HVO) werden bereits umgesetzt oder sind in Planung. Auf der Basis des Emissions-Gutachtens soll nun gemeinsam mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Bau und Stadtentwicklung ein Messprogramm erarbeitet werden, um die Luftwerte auch weiterhin zu prüfen und die Wirkung der technischen Neuerungen nachzuvollziehen.
Zum Gutachten: Betrachtet wurden die Werte für die Stoffe Stickoxid, Schwefeldioxid, Feinstaub sowie Kohlendioxid im Gebiet des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (noch ohne Einfluss auf die Hafenaktivitäten durch veränderte Verkehrsflüsse aufgrund der Corona-Pandemie). So wurden beispielsweise außerhalb des Hafengeländes überwiegend Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerte von unter 24 Mikrogramm je Kubikmeter Luft berechnet – der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel wird damit an der bestehenden Wohnbebauung deutlich unterschritten. Auch die Feinstaub (PM2.5)-Jahresmittelwerte liegen im Betrachtungsgebiet mit unter 13 Mikrogramm je Kubikmeter deutlich unter dem PM2.5-Grenzwert von 25 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel und dem PM2.5-EU-Richtgrenzwert von 20 Mikrogramm je Kubikmeter. Die Auswertungen für den Schiffsverkehr im Überseehafen zeigen, dass die Schadstofffreisetzung überwiegend in günstigen Verhältnissen (u.a. große Höhe) erfolgt, sodass in Bodennähe keine besonderen Luftschadstoffkonzentrationen entstehen. Auch sind die Emissionsbereiche der Schiffe weit genug von Wohngebieten entfernt; die Schadstoffbeiträge des Schiffsverkehrs führen dort zu keinen wesentlich erhöhten Belastungen im Jahresmittel.
Zur Messtechnik: Die Immissionsberechnungen erfolgten unter Einbeziehung der lokalen Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik, der topografischen Gegebenheiten, der übergebenen Emissionsdaten für den Schiffsverkehr, der berechneten Emissionen des Kfz-Verkehrs auf den Straßen, der Fahrbewegungen und Verladetätigkeiten in Terminalbereichen und auf Fahrwegen, den Emissionen des Schienenverkehrs und der aus Messdaten abgeleiteten Hintergrundbelastung. Die Emissionsberechnung basiert auf der aktuellen Emissionsdatenbank für den Kfz-Verkehr (HBEFA4.2) und das Bezugsjahr 2019. Die Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen erfolgte im Vergleich mit den bestehenden Beurteilungswerten nach 39. BImSchV. und in Relation zu örtlichen Verhältnissen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen. Telefon: (0421) 361-92713, E-Mail: nina.willborn@swh.bremen.de