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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Brücke über die Lesum im Zuge der A27 – Sachstand und Ausblick

18.07.2019

Im Dezember 2018 hatte das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) über die bevorstehende Sperrung der Lesumbrücke im Zuge der A27 in Fahrtrichtung Verden/Hannover informiert. Einen belastbaren zeitlichen Ausblick, wann und in welcher Weise die gesperrten Fahrspuren wieder zur Verfügung gestellt werden können, konnte es damals noch nicht geben. Angestrebt war, Mitte dieses Jahres einen solchen geben zu können. Dem ist das ASV heute (18. Juli 2019) nachgekommen.

Die Optionen waren, dass der gesperrte Brückenteil für eine Restnutzungsdauer statisch ertüchtigt oder bei einem günstigen Prüfergebnis, zumindest in Teilen, für den Verkehr wieder freigegeben werden kann. Zumindest letzteres muss jetzt ausgeschlossen werden. Nach umfangreichen Untersuchungen am Bauwerk und den entnommenen Stahlproben kommen Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Brücke nicht mehr unter Verkehr gehen kann. Auch eine statische Ertüchtigung des Bauwerks wird von den Gutachtern nahezu ausgeschlossen. Insbesondere diese Einschätzung aber teilt das ASV nicht in Gänze.

Variante 1 – Ertüchtigung
Da die Ertüchtigung eines Bauwerks in aller Regel die schnellste und wirtschaftlichste Lösung für eine weitere uneingeschränkte Nutzung darstellt, wird das ASV an dieser Lösung zunächst festhalten. Dies bedingt aber auch, dass weitere technische- und materialtechnische Untersuchungen auf Grundlage der jetzt vorliegenden Ergebnisse erfolgen müssen. Im Herbst 2019 werden dann abschließend die Weichen für die notwendigen baulichen Maßnahmen gestellt. Für die Dauer der Umsetzung für die Variante 1 werden derzeit 14 Monate veranschlagt (siehe auch nachfolgendes Diagramm).

Zusätzlich wurden in den vergangenen Monaten die weiteren Optionen geprüft und abgewogen:

Variante 2 - Behelfsbrücke
Eine System-Behelfsbrücke kann grundsätzlich zum Einsatz kommen. Allerdings sind die mit diesem Bauwerk verbundenen Nachteile auf lange Sicht so gravierend, dass das ASV diese Variante nicht weiterverfolgt. Eine System-Behelfsbrücke ließe sich in der Örtlichkeit nur mit einer zweispurigen Verkehrsführung umsetzen. Zudem müssten die vorhandenen Auflager für die Brücke umfangreich auch an ihren Gründungen ertüchtigt werden. Ein Eingriff in den FFH-geschützten Fluss Lesum wäre erforderlich. Die Brücke wäre zudem nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit befahrbar und würde regelmäßige Erhaltungsarbeiten, teilweise unter Vollsperrung, erforderlich machen. Aufgrund der zu erwartenden Dauer bis zu einem Brückenneubau stellt dies keine Lösung dar. Für die Dauer der Umsetzung für die Variante 2 werden derzeit 14 Monate veranschlagt (siehe auch nachfolgendes Diagramm).

Variante 3 - Erneuerung Brückenüberbau
Eine weitere Option gibt es durch einen möglichen Ersatz des Brückenüberbaus in den gleichen Abmessungen, welche die vorhandene Brücke aufweist. Hier wäre die Einrichtung einer dreispurigen Verkehrsführung ohne Einschränkungen gegeben. Zudem könnte dieser Brückenüberbau im Falle eines kompletten Brückenneubaus als Behelfsbrücke im Zuge eines Umfahrungsdamms genutzt werden. Sollte eine Ertüchtigung (Variante 1) der vorhandenen Brücke abschließend nicht möglich sein, wird das ASV die Umsetzung dieser Lösung verfolgen. Ein Nachteil ergibt sich hier durch eine längere Bauzeit.

Nachfolgend ein zeitlicher Ausblick für die Umsetzung der Varianten im Einzelnen. Die Planung für einen kompletten Neubau der Brücke wurde bereits beauftragt.

Service: Mehr Information in der Präsentation Lesumbrücke Pressegespräch (pdf, 5.5 MB)

Zeitlicher Ausblick für die Umsetzung der Varianten im Einzelnen
Zeitlicher Ausblick für die Umsetzung der Varianten im Einzelnen

Ansprechpartner für die Medien: Martin Stellmann, Amt für Straßen und Verkehr
Tel.: (0421) 361-9586
E-Mail: Martin.Stellmann@asv.bremen.de
Internet: www.asv.bremen.de