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Senatskanzlei

Einvernehmlicher Vorschlag zur eingeschränkten Sonderzahlung für Beamte

10.07.2006

Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften kann jetzt in der Bremischen Bürgerschaft beraten und beschlossen werden

Der Präsident des Senats, Bürgermeister Jens Böhrnsen, der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, und Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum haben sich jetzt auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Umsetzung der nötigen Anpassungen bei den Sonderzahlungen für Beamte verständigt, den sie dem Senat für seine morgige (11.07.2006) Sitzung unterbreiten und der Bürgerschaft zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen werden. Danach wird es künftig für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 840 Euro und in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 von 710 Euro geben. Für jedes Kind erhalten die Anspruchsberechtigten aller Besoldungsgruppen darüber hinaus zusätzlich 25,56 Euro. Neueingestellte Beamtinnen und Beamte erhalten während der ersten drei Jahre allerdings keine Sonderzahlungen.

„Wir können die Beamten nicht von zur Haushaltskonsolidierung zwingend notwendigen Einsparungen ausnehmen und kommen daher nicht daran vorbei, die Sonderzahlungen einzuschränken. Wir haben gemeinsam einen Vorschlag entwickelt, mit dem wir durch eine soziale Staffelung insbesondere den Belangen der unteren und mittleren Einkommensgruppen Rechnung tragen“, erklärten die beiden Bürgermeister Jens Böhrnsen und Thomas Röwekamp. Beide Bürgermeister betonten, dass damit eine sozialverträgliche und für die Zukunft verlässliche Regelung gefunden sei, mit der auch für das laufende Jahr eine Zahlung von Weihnachtsgeld sichergestellt sei. Für die unteren Einkommensgruppen entspreche die künftige Zahlung darüber hinaus weitgehend der Höhe des bisherigen Weihnachtsgeldes.

„Wir haben mit der neuen Regelung der Sonderzahlungen die Vorgaben des Doppelhaushalts eingehalten und sind im Rahmen der unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beigefügten Finanzplanung geblieben“, stellte Finanzsenator Dr. Nußbaum fest. Er machte zugleich aber auch deutlich, dass damit die für Besoldungsanpassungen veranschlagten Mittel im Doppelhaushalt 2006/2007 ausgeschöpft sind. Zugleich unterstrich Dr. Nußbaum die von ihm angestrebte soziale Komponente der Regelung: „Ich habe mich immer gegen eine lineare Festsetzung auf alle Gruppen ausgesprochen und freue mich darüber, dass es für die unteren und mittleren Einkommensgruppen zu Festbeträgen gekommen ist. Sie haben mit den Festbeträgen jetzt Klarheit hinsichtlich der Höhe des Weihnachtsgeldes auch im nächsten Jahr.“


Mit der Neuregelung dienstrechtlicher Vorschriften hatte sich die Landesregierung bereits im April 2005 befasst und entsprechend die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften im Land Bremen beteiligt. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf die folgenden wesentlichen weiteren Änderungen:

  • In Überhangbereichen wird Beamtinnen und Beamten Altersteilzeit in modifizierter Form angeboten, wobei aber kein Rechtsanspruch darauf besteht. Der Zweck der Gewährung ist ausdrücklich auf öffentliche Interessen beschränkt; damit sind subjektiv öffentliche Rechte der Beamtinnen und Beamten ausgeschlossen. – Die Möglichkeit, Richtern Altersteilzeit zu gewähren, wird aufgehoben.
  • Die Freistellungsstaffeln für Personalräte werden entsprechend der Regelung in Niedersachsen angepasst. Danach können Dienststellen von 300 bis 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Personalratsmitglied freistellen (601 bis 1.000 Bedienstete: 2 Mitglieder, 1001 bis 2000 Bedienstete: 3 Mitglieder und je weitere angefangene 1.000 Bedienstete ein weiteres Mitglied). Dies bedeutet für das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine durchschnittliche jährliche Einsparung von rund 463.000 Euro bzw. zehn Vollkräften. Auch andere Länder haben unter ähnlichen Bedingungen eine gut funktionierende Personalvertretung. Diesem Standard wird sich Bremen nunmehr anschließen.