16.01.2001
Seit Beginn dieses Jahres muss die Zutatenliste der meisten Lebensmittel anders aussehen. Die Hersteller sind nun verpflichtet, bei bestimmten Lebensmittelzutaten den prozentualen Anteil der Zutat anzugeben. So muss z.B. bei der Schinkenpizza ausgewiesen werden, wie viel Prozent Schinken tatsächlich auf der Pizza enthalten sind. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale des Landes Bremen ist diese sog. Quid-Richtlinie (quantitative ingredients declaration) ein guter Schritt in Richtung mehr Transparenz und damit mehr Verbraucherschutz.
Bislang war es so, dass bei verpackten Lebensmitteln die Zutaten lediglich in absteigender Reihenfolge genannt werden mussten. Ob in einem Fruchtjoghurt der intensive Geschmack tatsächlich auf einen relativ hohen Fruchtanteil oder eher auf die großzügige Verwendung von Aromastoffen zurückzuführen war, blieb jedoch das Geheimnis des Herstellers. Damit sollte nun eigentlich Schluss sein.
Die Prozentanteile von Zutaten müssen angegeben werden,
So sehen die neuen Bestimmungen aus, doch ein Blick in Bremer Kühlregale zeigt schnell, dass mit den neuen Vorschriften noch geschludert wird.
So stellt die Verbraucherzentrale Mitte Januar fest, dass immer noch bekannte Joghurtmarken, wie z.B. „Bremerland“ oder „Lünebest“ mit alter Kennzeichnung im Handel sind. Wie hoch deren Anteile an Nüssen, Erdbeeren und anderen Früchten sind, verraten sie nicht und verstoßen damit eindeutig gegen gesetzliche Bestimmungen.