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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Beschluss wichtiger Schritt auf dem Weg zu verstärkter Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Krankenhäuser"

18.02.2003

Gesundheitssenatorin Karin Röpke:

Der Senat hat heute (18.2.2003) den von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Ju-gend und Soziales vorgelegten Entwurf eines Ortsgesetzes für die Umwandlung der kom-munalen Krankenhausbetriebe der Stadtgemeinde Bremen in vier Unternehmen und für die Errichtung einer Holding- und einer Grundstücksgesellschaft (Krankenhausunternehmens-gesetz – KHUG) zur Kenntnis genommen. Er ist damit einverstanden, dass nunmehr das Beteiligungsverfahren eingeleitet wird.


Das Gesundheitsressort wird jetzt den Gesetzentwurf den Krankenkassen, Kammern, Ge-werkschaften, Krankenhäusern und anderen Betroffenen zur Stellungnahme übersenden und Anfang März Gelegenheit zur Erörterung geben. Der Dialog mit den Personalräten wird intensiv fortgesetzt werden. Anschließend wird die Gesundheitsdeputation die Vorlage zum Gegenstand einer Anhörung aller Beteiligten machen und die gesetzlichen Änderungen ab-schließend beraten.


„Die Umwandlung der kommunalen Krankenhausbetriebe ist ein wichtiger Schritt zu unse-rem Ziel, die vier Häuser – Zentralkrankenhaus Sankt-Jürgen-Straße, Bremen-Ost, Bremen-Nord und Links der Weser – in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und für die Zukunft zu rüsten“, betonte Gesundheitssenatorin Karin Röpke.


Durch die angestrebten neuen Strukturen einschließlich einer neuen Rechtsform würde si-chergestellt, so die Senatorin, dass die Krankenhäuser unter den sich verändernden Rah-menbedingungen im Gesundheitsbereich – hierzu zählt insbesondere die Einführung eines neuen Entgeltsystems (Fallpauschalen) – ihre Versorgungsaufträge auch zukünftig erfüllen können. Es würde auch gewährleistet, dass die hohe Qualität in der Versorgung der Patien-tinnen und Patienten erhalten beziehungsweise stetig verbessert werde.


Nach intensiver Prüfung habe sie sich für die Umwandlung der vier Eigenbetriebe in die - in der deutschen Krankenhauslandschaft häufig gewählte - Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) entschieden, sagte Karin Röpke. Eine Holding als verbindendes „kompetentes“ Daches solle ebenfalls als gGmbH eingerichtet werden. „Damit wird in der Stadtgemeinde Bremen ein Krankenhausverbund in der Form ei-nes Konzerns errichtet“, so die Senatorin. Selbstverständlich behielte die Stadt die Verant-wortung für die Krankenhäuser, eine Privatisierung im Sinne eines Verkaufs der Häuser an Private käme keinesfalls in Betracht. Auch das Primat der Politik bleibe gewahrt. Die parla-mentarischen Kontrollrechte würden ebenso gesichert wie die politische Vertretung im Auf-sichtsgremium der Holding.


Die entscheidenden Vorteile der „gemeinnützigen Gesellschaft“ sind nach Angaben der Se-natorin die Möglichkeiten, sich mit anderen Krankenhäusern zusammenzuschließen, sich an diesen zu beteiligen oder Kooperationen einzugehen und darüber hinaus auch Beteiligun-gen von anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Krankenhäusern zuzulassen. Bei einer öffentlich-rechtlichen Lösung ist die Beteiligung anderer nur als stiller Gesellschafter mög-lich.


„Die Zukunft unserer Krankenhäuser können wir nur sichern, wenn wir ihnen mehr Möglich-keiten der Kooperation und Expansion geben“, betonte Senatorin Karin Röpke, „die Rechts-form der gemeinnützigen Gesellschaft bietet dafür ausreichende Spielräume“. In diesem Zusammenhang verwies die Senatorin auf positive Beispiele mit der gemeinnützigen Ge-sellschaft in anderen Bundesländern, wie z.B. in Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen, und auch auf die Praxis zahlreicher Städte im nordwestdeutschen Raum. Dem-gegenüber sei die von den Personalräten vorgeschlagene Rechtsform des öffentlich rechtli-chen Kommunalunternehmens für das Land Bremen juristisches Neuland, insbesondere soweit es auch um Kooperationen und Expansionen über die Landesgrenze hinaus gehe. “Die Entwicklung der Krankenhauslandschaft lässt uns keine Zeit, diese Rechtsform des Kommunalunternehmens zu erproben“, meinte Senatorin Röpke, „die gemeinnützige Ge-sellschaft ist dagegen hinreichend erprobt und bewährt“.


Eine Rechtsform-Änderung erfordert ein Gesetz und somit die Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft. „Aufgrund der sich verschärfenden Wettbewerbssituation besteht dringender Handlungsbedarf“, betonte die Senatorin. Deshalb setze sie sich dafür ein, dass dieses Ge-setz noch bis zum Ende der Legislaturpierode verabschiedet wird.


Nach ihrem Konzept würde sich für die Beschäftigten faktisch keine wesentliche Änderung ihrer Arbeitsverhältnisse ergeben, betonte sie. Entsprechend des Rahmentarifvertrages von 1999 zur sozialen Absicherung, der hier ebenfalls zur Geltung käme, würden die bisherigen arbeitsrechtlichen Bedingungen als Besitzstände weiter gelten. Auch die Dienstvereinba-rungen blieben als Betriebsvereinbarung bis zum Abschluss neuer Regelungen – längstens jedoch für zwei Jahre – bestehen. Aus den Personalräten würden Betriebsräte, denen das Recht der vollen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zugesichert würde.


Abschließend betonte die Senatorin, dass ihr Lösungsvorschlag sich nur auf die kommunalen Krankenhausbetriebe der Stadtgemeinde Bremen beziehe. Demgegenüber sehe der Vorschlag der Personalräte eine landesgesetzliche Regelung für Bremen und Bremerhaven vor und räu-me der Stadtgemeinde Bremerhaven die Möglichkeit ein, sich mit ihrem Zentralkrankenhaus Reinkenheide der Holding der Bremer Krankenhausbetriebe anzuschließen. “Die Verhältnisse in Bremen und Bremerhaven sind zu unterschiedlich, als dass man hier einheitliche Lösungen entwickeln sollte“, meinte die Senatorin. Schon aufgrund der Vorarbeiten in Bremerhaven sollte man dem kommunalen Krankenhaus der Seestadt keine Landesregelung überstülpen.