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Der Senator für Finanzen

Auch 2024 weiterhin Notsituation

Senat beschließt Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2024

21.05.2024

Die krisenbedingten Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges einschließlich der Energiekrise und der Notwendigkeit zur Dekarbonisierung dauern an und entziehen sich der Kontrolle des Staates. Die erforderlichen Finanzbedarfe, mit denen die Folgen dieser ineinander verschränkten Krisen abgemildert werden müssen, sind erheblich und im regulären Haushalt nicht darstellbar. Der Senat hat deshalb auch für das Haushaltsjahr 2024 eine außergewöhnliche Notlage festgestellt. Heute (21. Mai 2024) hat die Landesregierung die detailliert begründeten Ergänzungsmitteilungen für die Notlagen-Maßnahmen ebenso beschlossen wie die Eigenkapitalausstattungen für eine neue Stadtentwicklungsgesellschaft und die Pilotgesellschaft für den Schul- und Kitabau. Ferner wurden noch Anschlussfinanzierungen in den regulären Haushalten 2024 beispielsweise für die Freikarte, für den Umweltbetrieb Bremen und für Personalverstärkungen im Ordnungs- sowie Bürgeramt beschlossen.

Finanzsenator Björn Fecker: "Wir müssen die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie bewältigen und zugleich die immensen Auswirkungen des Ukraine-Krieges samt Energiekrise stemmen. Das kann Bremen nur mit der Aufnahme von Notkrediten leisten. Die benötigten Summen lassen sich durch Einsparungen im regulären Haushalt schlicht nicht aufbringen. Es liegt weiter eine Notsituation vor, in der wir die Ausnahme von der Schuldenbremse in Anspruch nehmen. Das ist kein Selbstzweck. Wir stabilisieren die BSAG und den Klinikverbund Gesundheit Nord. Wir unterstützen die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze. Wir sorgen für energetische Sanierungen von Kitas und Schulen, damit die Energiekosten nicht aus dem Ruder laufen und unsere Kinder ein intaktes Lernumfeld erhalten. Der Senat hält Kurs, um das Land angesichts der multiplen Krisenlage sicher in die Zukunft zu steuern."

Aufgrund der Ergänzungen sind die Haushaltsentwürfe für 2024 ebenso angepasst worden wie der Finanzrahmen 2023-2027 und die maßnahmenbezogene Investitionsplanung. Wesentliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Haushaltsentwürfen 2024: Im Landeshaushalt sind nun Ausgaben in Höhe von knapp 6,3 Milliarden Euro veranschlagt statt zuvor rund 5,6 Milliarden. Im stadtbremischen Haushalt plant der Senat nun mit Ausgaben in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro statt 3,6 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme im Landeshaushalt, aus dem die Notlagenmaßnahmen finanziert werden, beläuft sich jetzt auf 579,2 Millionen Euro (zuvor -137,5 Millionen Euro, also Nettokredittilgung), im stadtbremischen Haushalt, aus dem die Eigenkapitalzuführungen an zwei neue Gesellschaften erfolgt, beträgt die Nettokreditaufnahme nun 588,4 Millionen Euro (statt -79,6 Millionen Euro). Um die Gleichzeitigkeit von Krisenbelastungen und Tilgungsleistungen zu vermeiden, soll die Tilgung für die Notlagenkredite ab 2028 beginnen. Diese Kredite werden über 30 Jahre mit einer Tranche von 23,9 Millionen Euro p.a. getilgt.

Notlagenfinanzierungen für öffentliche Daseinsvorsorge und Wirtschaft
Im Zuge der Corona-Pandemie bestehen in diesem Jahr noch Nachsorgebedarfe. Dies betrifft insbesondere Restfinanzierungen zur Stärkung der Pandemieresilienz in den städtischen und freigemeinnützigen Kliniken. So muss etwa am Bremer St. Joseph Stift eine Isolierstation vollendet werden und am AMEOS Klinikum in Bremerhaven müssen Patientenzimmer pandemiegerecht umgebaut werden. Außerdem müssen Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz ebenso finanziert werden wie das Personal für die Abrechnung der Corona-Hilfsprogramme durch die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) und die Bremer Aufbau-Bank (BAB). Unterm Strich müssen für die pandemiebedingte Nachsorge knapp 55,9 Millionen Euro veranschlagt werden.

Angesichts der fortbestehenden Folgen des Ukraine-Krieges samt Energiekrise und der Notwendigkeit zur Dekarbonisierung sind in diesem Jahr Maßnahmen mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 660,5 Millionen Euro erforderlich. Den größten Anteil daran hat mit knapp 310 Millionen Euro das Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft, insbesondere die Umstellung des Stahlwerks auf klimaneutrale Wasserstofftechnologie. Neben dem Projekt HyBit (10-MW-Elektrolyseanlage zur Produktion von grünem Wasserstoff) und Planungsmitteln für den ECOMAT Hydrogen Campus sowie weiteren Wasserstoffprojekten (CO2-Export Hubs, Infrastruktur für Wasserstoff beziehungsweise Wasserstoffderivate auf der Columbusinsel, Testzentrum, Stromnetzinfrastruktur Fischereihafen, Landstrom) sind hier vor allem die Landeskofinanzierungsanteile für die sogenannten IPCEI-Projekte (Important Project of Common European Interest) berücksichtigt. Außerdem müssen krisenbedingte Verluste der Bremer Straßenbahn AG (knapp 78 Millionen Euro) und des Klinikverbundes Gesundheit Nord (rund 45 Millionen Euro) aufgefangen werden. Ferner müssen energetische Sanierungen von Kitas, Schulen und Hochschulen ausfinanziert (54,6 Millionen Euro) und höhere Kosten infolge der Energiekrise (25 Millionen Euro) bei Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern abgedeckt werden. Die Versorgung und Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten führt bei den Sozialleistungen zu erheblichen Mehrbedarfen (rund 100 Millionen Euro), ebenso wie die Betreuung und Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher (knapp 29 Millionen Euro). Ferner hat der Anstieg der Geflüchteten aus der Ukraine einen höheren Personalbedarf beim Migrationsamt (800.000 Euro) zur Folge. Nicht zuletzt müssen Mehrbedarfe beim Wohngeld Plus (18 Millionen Euro) aufgefangen werden, nachdem der Bund als Reaktion auf die Energiekrise den Berechtigtenkreis ausgeweitet hatte.

Unterm Strich müssen 2024 krisenbedingte Mehrbedarfe in Höhe von rund 716 Millionen Euro über Notlagenkredite finanziert werden. Davon profitiert auch die Stadt Bremerhaven, zum Beispiel mit einem Anteil von fast sechs Millionen Euro für die Beschulung und Betreuung ukrainischer Kinder, über sieben Millionen Euro für energetische Gebäudesanierungen, knapp 1,3 Millionen Euro für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, fast eine Million Euro für Personalkosten im Zuge der Wohngeldreform und bis zu 8,5 Millionen Euro für krisenbedingt erhöhte Energiekosten bei Zuwendungsempfängerinne und-empfängern und Bremerhavener Gesellschaften. Außerdem erhält die Seestadt Anteile am Krankenhausinvestitionsprogramm zur Pandemieresilienz. Bremerhaven kann auch auf einen Ausgleich für Mehrbedarfe bei den Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete zählen. Hier erfolgt die Mittelbereitstellung aber im Haushaltsvollzug 2024 – erst wenn der genaue Bedarf feststeht und sich die konkrete Mittelhöhe beziffern lässt.

Neue Gesellschaften für Kita- und Schulbau sowie Stadtentwicklung
Der Senat beabsichtigt, zwei neue Gesellschaften zu gründen und damit verbundene Beschleunigungs- und Effizienzpotenziale zu nutzen. Zum einen wird zur Bewältigung des Bau- und Sanierungsbedarfs eine Pilotgesellschaft für Schul- und Kitabau als Vorläufer einer Investitionsgesellschaft für Bildungsbau, Sporthallen und Kitas gegründet. Zum anderen wird eine Stadtentwicklungsgesellschaft gegründet, um die Stadt an strategisch bedeutsamen Orten zu entwickeln. Beide Gesellschaften werden jeweils mit 300 Millionen Euro Eigenkapital ausgestattet.

Darüber hinaus sind weitere Eigenkapitalzuführungen in Höhe von insgesamt 68 Millionen Euro an die Bremer Verkehrs- und Betriebsgesellschaft veranschlagt. Diese sind für die Beschaffung von E-Bussen bei der BSAG und dafür erforderliche Infrastruktur vorgesehen.

Anschlussfinanzierungen im regulären Haushalt
Im regulären Haushalt sind zudem für unabweisbare, in der Regel ursprünglich krisenbedingte Anschlussfinanzierungen veranschlagt worden. Diesen summieren sich im Landeshaushalt 2024 auf rund 10,5 Millionen Euro, im stadtbremischen Haushalt 2024 auf rund 16,5 Millionen Euro. Zu den Maßnahmen im Landeshaushalt gehören die Freikarte (9,3 Millionen Euro) und die gesundheitliche Versorgung nichtversicherter und papierloser Menschen (1,2 Millionen Euro). Im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen sind nun beispielsweise Personalverstärkungen im Ordnungsamt und Bürgeramt (2,2 Millionen Euro), für den Defizitausgleich und begonnene Investitionsmaßnahmen der Bremer Bäder (vier Millionen Euro), für Mehrbedarfe des Umweltbetriebes Bremen (acht Millionen Euro) oder auch Planungsmittel für das Stadtmusikantenhaus (725.000 Euro) veranschlagt worden.

Weiterer Verlauf der Haushaltsberatungen
Die Mitteilungen des Senats zur Ergänzung der Entwürfe des Haushaltsgesetzes und der Haushaltspläne des Landes und der Stadt Bremen für das Jahr 2024 werden samt aktualisiertem Finanzrahmen 2023-2027 und der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung über die Bremische Bürgerschaft unmittelbar an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung weitergeleitet. Im Parlament ist die 2. Lesung für den 19. Juni 2024 avisiert. Die Haushalte für 2024 sollen dann beschlossen werden. Bezüglich der Haushalte 2025 wird der Senat der Bürgerschaft empfehlen, die 2. Lesung zu unterbrechen. Für die Haushalte Land/Stadt 2025 müssen dann zunächst die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung eingearbeitet werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de