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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation | Senatskanzlei

Bundesrat spricht sich für Stärkung der Hafeninfrastruktur aus – starkes Signal für die Bremer Häfen

17.05.2024

Bremen hat sich heute (17. Mai 2024) erfolgreich im Bundesrat für die Stärkung der Hafeninfrastruktur eingesetzt. In ihrer Stellungnahme zum "Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren- Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze" hat sich die Länderkammer auf Grundlage eines Bremer Antrags dafür ausgesprochen, dass neben den Wasserstoffproduktionsanlagen auch die dazu notwendige Hafeninfrastruktur den wichtigen gesetzlichen Status des "überragenden öffentlichen Interesses" bekommt.

Der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Bovenschulte, erklärte dazu am Rande des Plenums: "Die Energiewende wird nur gelingen, wenn wir beim Ausbau der Offshore-Windkraft mehr Tempo machen. Dazu gehört ein schneller Bau der Windkraft-Anlagen, dazu gehört aber genauso ein schneller Bau der Offshore-Häfen. Denn ohne Häfen wird der Offshore-Turbo nicht gelingen. Dieser Verantwortung muss auch die Bundesregierung gerecht werden."

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, freute sich über das Signal aus dem Bundesrat und erklärte: "Die Energiewende ist nur mit den deutschen Seehäfen möglich und zu schaffen. Es ist wichtiges und weitreichendes Signal an den Bund, dass die Länder hier gemeinsam mit dem Bund handeln wollen. Nahrungsmittel, Medizin, Kleidung, Rohstoffe und Konsumgüter kommen über unsere Häfen ins Land und garantieren die Versorgungssicherheit für die gesamte Bundesrepublik. Aber von hier werden eben auch die Offshore Windparks installiert, hier werden an der Küste die großen Konverterstationen gebaut. Der Bundesratsbeschluss ist die Grundlage, um künftig schneller zu sein und leistet damit einen großen Beitrag zum Gelingen der Energiewende."
Der Bundesrat wies heute darauf hin, dass auch solche Infrastruktur- und Industrieprojekte Vorrang beim planungsrechtlichen Abwägungsprozess erhalten sollten, die für den Ausbau und Betrieb erneuerbarer Energien unverzichtbar sind. Die Entwicklung einer leistungsfähigen Hafeninfrastruktur sollte daher Hand in Hand mit der Wasserstoff- und dem Offshore-Ausbau gehen, um die Effizienz zu steigern und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben.

Zum Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Erneuerbaren-Richtlinie, der Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 revidierten Fassung, in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Dazu werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) vorgenommen. Insbesondere regelt der Gesetzentwurf die Ausweisung von Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See sowie die Ausweisung von Infrastrukturgebieten für Netzprojekte an Land und auf See, wodurch Vorhaben in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden können. Zudem soll die Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

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