Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro
21.07.2021Während der Corona-Pandemie waren besonders Kinder und Jugendliche von den Einschränkungen stark betroffen. Viele Freizeitaktivitäten waren in dieser Zeit nicht möglich. Für Familien, die Sozialleistungen beziehen, und Familien mit geringem Einkommen wurde auf Bundesebene ein Kinderfreizeitbonus beschlossen, der im August beantragt werden kann. Ziel der einmaligen Leistung ist es, diese Familien finanziell zu unterstützen, damit Versäumtes nachgeholt werden kann und aktuelle Freizeitangebote genutzt werden können.
"Ich werbe dafür, dass möglichst alle Eltern in Bremerhaven und Bremen die Leistung für ihre Kinder in Anspruch nehmen", so Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. "Nicht alle erhalten die Leistung automatisch, umso wichtiger ist die Antragstellung."
Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus?
Der Kinderfreizeitbonus beträgt einmalig 100 Euro pro Kind. Er kann ganz individuell für Freizeit-, Sport- oder Ferienaktivitäten genutzt werden.
Wer genau hat einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus?
Der Kinderfreizeitbonus ist für Kinder und Jugendliche, die
Ist ein Antrag erforderlich?
Ob ein Antrag erforderlich ist oder die Einmalzahlung automatisch gezahlt wird, ist von der Sozialleistung abhängig:
Hinweise für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen
Minderjährige, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, erhalten die Zahlung des Kinderfreizeitbonus automatisch vom Amt für Soziale Dienste. Ein Antrag oder eine Vorsprache im Amt für Soziale Dienste ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der Leistung erfolgt voraussichtlich ab Ende August 2021.
Die Eltern der Minderjährigen, die Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII beim Amt für Soziale Dienste erhalten, werden über den Anspruch bei der Familienkasse schriftlich informiert. Das Amt für Soziale Dienste bestätigt mit dem Hinweisschreiben auf den Kinderfreizeitbonus, dass aktuell Hilfe zum Lebensunterhalt für die minderjährigen Kinder gezahlt wird. Dieses Schreiben oder ein aktueller Leistungsbescheid sind zusammen mit dem Antrag bei der Familienkasse einzureichen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. David Lukaßen, Senatorinnenbüro der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-6682, E-Mail: David.Lukassen@soziales.bremen.de