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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport wirbt für Inanspruchnahme der einmaligen Leistung

Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro

21.07.2021

Während der Corona-Pandemie waren besonders Kinder und Jugendliche von den Einschränkungen stark betroffen. Viele Freizeitaktivitäten waren in dieser Zeit nicht möglich. Für Familien, die Sozialleistungen beziehen, und Familien mit geringem Einkommen wurde auf Bundesebene ein Kinderfreizeitbonus beschlossen, der im August beantragt werden kann. Ziel der einmaligen Leistung ist es, diese Familien finanziell zu unterstützen, damit Versäumtes nachgeholt werden kann und aktuelle Freizeitangebote genutzt werden können.

"Ich werbe dafür, dass möglichst alle Eltern in Bremerhaven und Bremen die Leistung für ihre Kinder in Anspruch nehmen", so Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. "Nicht alle erhalten die Leistung automatisch, umso wichtiger ist die Antragstellung."

Weiterführende Informationen zum Kinderfreizeitbonus

Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus?
Der Kinderfreizeitbonus beträgt einmalig 100 Euro pro Kind. Er kann ganz individuell für Freizeit-, Sport- oder Ferienaktivitäten genutzt werden.

Wer genau hat einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus?
Der Kinderfreizeitbonus ist für Kinder und Jugendliche, die

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (sie müssen also minderjährig sein) und
  • entweder die im August 2021 Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten und für die im August 2021 Kindergeld gezahlt wird,
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten.

Ist ein Antrag erforderlich?
Ob ein Antrag erforderlich ist oder die Einmalzahlung automatisch gezahlt wird, ist von der Sozialleistung abhängig:

  • Minderjährige, die Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II beziehen, erhalten die Einmalzahlung automatisch. Hier ist keine Antragstellung erforderlich.
  • Minderjährige, die Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) erhalten, müssen einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.
    Die Familienkassen haben eine kostenlose Servicehotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet 0800 4 5555 43.

Hinweise für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen
Minderjährige, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, erhalten die Zahlung des Kinderfreizeitbonus automatisch vom Amt für Soziale Dienste. Ein Antrag oder eine Vorsprache im Amt für Soziale Dienste ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der Leistung erfolgt voraussichtlich ab Ende August 2021.

Die Eltern der Minderjährigen, die Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII beim Amt für Soziale Dienste erhalten, werden über den Anspruch bei der Familienkasse schriftlich informiert. Das Amt für Soziale Dienste bestätigt mit dem Hinweisschreiben auf den Kinderfreizeitbonus, dass aktuell Hilfe zum Lebensunterhalt für die minderjährigen Kinder gezahlt wird. Dieses Schreiben oder ein aktueller Leistungsbescheid sind zusammen mit dem Antrag bei der Familienkasse einzureichen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. David Lukaßen, Senatorinnenbüro der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-6682, E-Mail: David.Lukassen@soziales.bremen.de