Sie sind hier:
  • Senatorin Stahmann: Wir füllen den Begriff Integration mit Leben

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Wir füllen den Begriff Integration mit Leben

"Fonds zur Teilhabe von geflüchteten Menschen in den Stadtteilen" unterstützt Ehrenamtsprojekte auch in der Corona-Pandemie

12.05.2021

Um die Integration von Geflüchteten durch ehrenamtliches Engagement in den Stadtteilen zu unterstützen, stellt Sozialsenatorin Anja Stahmann auch während der Corona-Pandemie finanzielle Mittel zur Verfügung. Insgesamt sind es 85.000 Euro, im vergangen Jahren waren es 80.000 Euro. "Integrationsarbeit und Abstandsregeln – das scheint nicht gut zusammenzupassen. Aber gerade in Corona-Zeiten ist das Engagement für Geflüchtete besonders wichtig." Die Senatorin regt an, auch unter den jetzigen Bedingungen weiter an Projekten zu arbeiten und Anträge auf Förderung zu stellen. "Auch unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung ist Begegnung möglich", sagte sie. Die Fördermittel aus dem 2013 erstmals aufgelegten Stadtteilfonds Geflüchtete seien "ein wichtiger Beitrag, den Begriff Integration in einem sehr persönlichen Rahmen mit Leben zu füllen".

Grundsätzlich förderfähig aus dem "Fonds zur Teilhabe von geflüchteten Menschen in den Stadtteilen" sind nachbarschaftliche Projekte, die Geflüchteten den Weg zu Integration und Teilhabe erleichtern, ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement anstoßen oder unterstützen sowie die Begegnung mit Geflüchteten fördern. Der Fonds soll dabei offen sein für neue Ideen. Senatorin Stahmann: "Ziel dieser Projektförderung war und ist es, möglichst frühzeitig Zugänge zur Gesellschaft zu ermöglichen und Integration von Anfang an zu fördern, um die Teilhabechancen zu erhöhen." Willkommens-Initiativen, Verbünde, Unterstützerkreise, religiöse Gemeinschaften oder migrantische Organisationen können Geld aus diesem Topf beantragen.

Die Höchstfördersumme für ein einzelnes Projekt beträgt in diesem Jahr statt bisher 1500 Euro nun 3000 Euro, für größere Vorhaben sind im begründeten Einzelfall auch höhere Summen möglich. Förderfähig unter Pandemiebedingungen sind zum Beispiel digitale Projekte, 'Eins zu Eins'- Begegnungen oder Projekte, die an der frischen Luft stattfinden. "Besonders fördern wollen wir den Austausch und Informationen rund um Fragen zu Corona und zur Gesundheitsvorsorge, zum Beispiel zu Impfungen oder Tests", betonte die Senatorin. "Weitere Schwerpunkte der Förderung sind geschlechtsspezifische Angebote, Angebote im Bereich sexuelle Vielfalt und Angebote zum Lernen und Üben der deutschen Sprache."

Die Umsetzung des Stadtteilfonds liegt beim Referat Integrationspolitik bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Anträge können bis zum 2. Juni 2021 eingereicht werden. Die genauen Modalitäten können Interessierte erfragen bei dana-maria.just@soziales.bremen.de, Telefon 361-17135 und regine.koeber@soziales.bremen.de, Telefon 361-61746.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de