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Bremen führt echte Corona-Testpflicht am Präsenz-Arbeitsplatz ein

Senat beschließt landesrechtliche Regelung – Gewerkschaften und Arbeitgeber tragen Beschluss mit

27.04.2021

Ab 10. Mai 2021 soll im Land Bremen eine echte Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen gelten. Darauf hat sich heute (27. April 2021) der Senat verständigt. Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, zweimal die Woche einen Corona-Selbsttests anzubieten. Künftig werden die Beschäftigten verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.

(v.l.n.r.) Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Dietmar Strehl sowie die  Vorsitzende des DGB Region Bremen-Elbe-Weser, Annette Düring, erläutern die Details zu der beschlossenen Testpflicht für Unternehmen
(v.l.n.r.) Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Dietmar Strehl sowie die Vorsitzende des DGB Region Bremen-Elbe-Weser, Annette Düring, erläutern die Details zu der beschlossenen Testpflicht für Unternehmen

Vorbild sind die bereits im Bildungsbereich gültigen Regeln. Bremen hatte sich bereits in der vergangenen Woche im Bundesrat bei der Debatte über die Bundesnotbremse für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht - für einen entsprechenden Plenarantrag aber keine Mehrheit bekommen, obwohl das Infektionsschutzgesetz die Testpflicht für Schulen ausdrücklich vorsieht. Konkret: Die Teilnahme am Präsenzunterreicht für Lehrkräfte wie auch für Schülerinnen und Schüler ist nur zulässig, wenn diese zwei Mal pro Woche einen Corona-Test vornehmen bzw. vornehmen lassen.

Daher führt der Senat nun auf landesrechtlicher Ebene die Testpflicht auch für Präsenz-Arbeitsplätze ein. Der Senat ist überzeugt, dass die Testpflicht ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sein kann, weil sie die Testdichte erhöht und damit die Dunkelfeld-Aufhellung intensiviert. Der Senat geht deshalb davon aus, dass die Testpflicht – nach einem voraussichtlich kurzfristigen Anstieg der Inzidenz – zu einer Unterbrechung von verdeckten Infektionsverläufen führt und es damit zu einer Reduzierung des Infektionsgeschehens kommt. Zudem helfe die Testpflicht den Unternehmen, da sie so vor Ausbrüchen und in der Folge möglichen Betriebsschließungen geschützt würden, und auch den Beschäftigten, da sich ihr eigenes Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz deutlich vermindert.

Dazu Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: "Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Home-Office arbeiten können. Und es leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt. Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein."

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Die Coronalage ist ernst. Die Zahl der Neuinfizierten ist weiter erschreckend. Wir wollen und müssen die Ansteckungsgefahr senken – natürlich auch am Arbeitsplatz. Bremen als Arbeitgeberin hat eine Verantwortung für die Beschäftigten. Wir wollen auch im öffentlichen Dienst die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz minimieren."

Dazu die Vorsitzende des DGB Region Bremen-Elbe-Weser, Annette Düring: "Die Pandemie fordert uns. Wir unterstützen die Initiative des Senats, den Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker in den Vordergrund zu stellen. Wer sich testen lässt, ist solidarisch mit seinen Kolleginnen und Kollegen. Schließlich werden alle durch flächendeckende Testungen geschützt. Wir rufen daher alle Beschäftigten auf, sich testen zu lassen und so Solidarität untereinander zu zeigen."

Dazu der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin: "Nach allem, was wir heute wissen, ist der Arbeitsplatz im Hinblick auf das Infektionsrisiko ein vergleichsweise sicherer Ort, zumal in den Betrieben strengste Arbeitsschutzstandards gelten. Deshalb hätten wir uns freiwillige und unbürokratische Lösungen zum Testen gewünscht, auch im Hinblick auf die erheblichen (und eigentlich gesamtgesellschaftlich zu tragenden) Kosten für die Unternehmen. Gleichwohl tragen die Unternehmensverbände eine Testannahmepflicht mit, bringt diese doch uns alle dem Ziel näher, zu einer Öffnung des gesellschaftlichen Lebens zu kommen, etwa durch eine Wiedereröffnung der Außengastronomie."

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