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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden erweitert

Wegen Corona sind nun auch kontaktlose Angebote erstattungsfähig

11.03.2021

Wer als pflegebedürftige Person Unterstützung im Alltag annehmen will, kann die Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn sie wegen der Pandemie kontaktlos erbracht werden muss. Das hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (Donnerstag, 11. März 2021) auf Vorschlag von Senatorin Anja Stahmann beschlossen. Rechtsgrundlage ist § 45 a des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung). Nachdem die Deputation den Vorschlag akzeptiert hat, muss nun doch der Senat seine Zustimmung erteilen.

"Bislang sind Leistungen der Alltagsassistenz nicht anerkennungsfähig, wenn sie keine soziale Betreuung beinhalten und kein persönlicher Kontakt zu dem Pflegebedürften besteht," sagte die Senatorin. Angesichts der Pandemie werden persönliche Kontakte derzeit aber auf das Notwendige reduziert. Damit entfallen auch die Unterstützungsleistungen im Haushalt oder beim Einkaufen, die nicht im direkten Kontakt mit dem Pflegebedürftigen erfolgen. "In der Pandemie bedeutet das erhebliche Erschwernisse für den Alltag der Betroffenen und eine eigenständige Lebensführung."

"Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen ganz wesentlich dem Zweck, ältere Menschen und Pflegebedürftige gesellschaftlich weiter einzubinden und Pflegende zu entlasten," sagte die Senatorin. Wer den Betrag von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehme, könne damit zum Beispiel Begleitung zum Einkauf finanzieren. "Nicht möglich ist bislang, dass man den Einlauf erledigen und vor der Tür abstellen lässt," erläuterte die Senatorin. Mit der jetzt geänderten "Verordnung über Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches für das Land Bremen" solle das nun möglich gemacht werden. Die Regelung soll zunächst bis zum Jahresende gelten. Das Geld kann damit zum Beispiel auch für die Kontaktpflege mit den Ehrenamtlichen über Telefon- oder Video-Anrufe verwendet werden.

In Bremen und Bremerhaven sind viele Träger anerkannt, eine Liste der Angebote halten die Pflegekassen vor, die Pflegestützpunkte oder auf der Homepage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport im Bereich Soziales – Ältere Menschen – aufsuchende/ambulante Angebote – Angebote zur Unterstützung im Alltag: www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.50316.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de