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Studie untersucht das Leiden von Kindern und Jugendliche in psychiatrischen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe in den Nachkriegsjahren bis 1975

Antragsfrist für finanzielle Leistungen soll bis Mitte 2021 verlängert werden

27.11.2020

Die Situation von Bremer Kindern und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie zwischen 1949 und 1975 ist Gegenstand einer Studie der Kulturwissenschaftlerin Gerda Engelbracht, die das Sozialressort und das Gesundheitsressort gemeinsam in Auftrag gegeben haben.

Die Ergebnisse dieser Studie, die ab sofort in Buchform unter dem Titel "Kein Platz – nirgendwo" vorliegt, sind am heutigen Freitag (27. November 2020) pandemiebedingt auf einer Online-Pressekonferenz vorgestellt worden. Die Studie ist Bestandteil einer umfassenden wissenschaftlichen Aufarbeitung im Rahmen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe", mit der auch finanzielle Zuwendungen bis zu 9.000 Euro sowie in gewissem Rahmen auch Rentenzahlungen für die Opfer der entwürdigenden Behandlung in den Einrichtungen verbunden sind.

"Gerda Engelbracht hat in akribischer Arbeit Archive durchforstet, Zeitzeugen aufgespürt und sensible Gespräche mit Betroffenen geführt", sagte Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. "Durch eine Mischung von Daten, Dokumenten und Zeitzeugenberichten hat sie Geschichte erfahrbar gemacht und Verschüttetes und Verdrängtes an die Öffentlichkeit gebracht." Man müsse "zur Kenntnis nehmen, dass Kinder und Jugendliche vielfach Zwangsmedikationen ausgesetzt waren, dass sie durch Zwangsfütterung erstickt oder durch Hirnoperationen irrreversibel geschädigt worden sind. Es gab Misshandlungen, Demütigungen, entwürdigende Behandlung und sexuellen Missbrauch".

"Die Einzelheiten ihrer Untersuchung geben ein erschütterndes Bild von den Zuständen in den meisten Einrichtungen", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Dabei habe Bremen über viele Jahre keine eigene Einrichtung betrieben, sondern stattdessen Einrichtungen in anderen Bundesländern belegt. Es habe in diesem Zusammenhang ein "Zusammenspiel von Verantwortungsverschiebung, Ignoranz, Menschenverachtung und Sparpolitik“ gegeben. So müsse man aus Bremer Sicht von einem "dreifachen öffentlichen Versagen" sprechen: "Ausgrenzung durch eine fehlende innerbremische Versorgung, Versagen der hiesigen Heimaufsicht und Versagen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Standortländer."

"Was diese Studie zu Tage fördert, sind systematische Verletzungen der Rechte behinderter Menschen, ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit und ihrer Menschenwürde", sagte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein. "Diese Rechte, die das Grundgesetz allen Menschen garantiert, sind in den Einrichtungen massiv verletzt worden. Es geht hier nicht in erster Linie um das Versagen Einzelner, sondern um die strukturellen Bedingungen, unter denen Kinder mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen in Deutschland aufgewachsen sind." Dieses Leid und Unrecht zu untersuchen, zu benennen und anzuerkennen, könne ein kleiner Beitrag dazu sein, den Opfern der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie ihre Würde zurückzugeben.

"Wenn es vereinzelt auch sehr gute Einrichtungen in Deutschland gegeben hat, zeigt die Untersuchung deutlich auf, dass auch nach dem Ende des Nationalsozialismus noch sehr lange keine würdevollen und geschützten Betreuungs- und Versorgungsstrukturen existierten", betonte Senatorin Stahmann. "Der Bericht zeigt, wie ungeschützt Bremer Kinder und Jugendliche sehr lange und fast ausschließlich in auswärtige Einrichtungen verlegt und dort vergessen wurden. Und auch innerhalb der eigenen Landesgrenzen wurden behinderte und kranke Minderjährige Opfer von Gewalt, Missbrauch und Medizinversuchen."

"In Deutschland war die Situation für Kinder und Jugendliche mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nach Ende des Zweiten Weltkriegs katastrophal", sagt die Autorin der Studie, Kulturwissenschaftlerin Gerda Engelbracht. "Tatsächlich war Bremen das einzige Bundesland, in dem bis Mitte der 1970er Jahre eine stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe und der Jugendpsychiatrie fehlte." Die betroffenen Familien hätten ihre Kinder ins niedersächsische Umland oder in Einrichtungen abgeben müssen, teils viele hundert Kilometer entfernt von Bremen. "Die räumlichen, personellen und therapeutischen Bedingungen waren hier äußerst problematisch", so Gerda Engelbracht weiter. "Häufig wurden in diesen Institutionen die minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Medikation behandelt, die in ihrem Umfang und in ihrer Intensität erhebliche gesundheitliche Schädigungen nach sich zog." In vielen Fällen habe „weniger die therapeutische Wirkung der Medikamente als die Sedierung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund“ gestanden.

Alle Heime seien geprägt gewesen von "prekären materiellen Rahmenbedingungen, einer hohen Belegungsdichte und einem strukturellen Personalmangel“. Der Zeitmangel der Schwestern und Pfleger und die "ungenügende Förderung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen“ habe "tödliche Folgen" haben können. Es sei belegt, dass in der Bremer neurochirurgischen Klinik mehrere medizinisch fragwürdige Hirnoperationen an Minderjährigen durchgeführt wurden, die Kritiker später als "Experimente am Menschen" bezeichnet hätten.

"Bereits Anfang der 1960er Jahre hatte der Leiter des Bremer Gesundheitsamtes darauf hingewiesen, dass es untragbar sei, Kinder und Jugendliche für klinische Untersuchungen und Begutachtung von Anfallsleiden und neurologischen Erkrankungen auf den Erwachsenenstationen der Nervenklinik unterzubringen", führte Gerda Engelbracht weiter aus. "Auf den Erwachsenen-Stationen waren Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen nicht zu schützen." Am Ende sei es "bürgerschaftlichem Engagement" zu verdanken, dass 1968 in Bremen das erste Wohnheim für Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen Behinderung eröffnet wurde, die Initiatoren gehörten zur Bremer Zweigstelle der Lebenshilfe. "Ein weiterer wichtiger Schritt war das 1973 eröffnete Therapiezentrum der Hans-Wendt-Stiftung, auf dessen Gelände sich ein sogenanntes Vollheim für etwa dreißig Kinder und Jugendliche befand" sagte Gerda Engelbracht. Erst 1977 wurde mit dem Neubau des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost eine Jugendpsychiatrie eingerichtet. Eine sogenannte heilpädagogische Abteilung gab es seit 1955 im Ellener Hof. Hierher wurden Jungen im Alter zwischen 12 und 20 Jahren überwiesen.

Michael Martin, der in seiner Kindheit und Jugend im Bremer "Erziehungsheim" Ellener Hof in Bremen aufgewachsen ist und seit Jahren an der auch öffentlichen Aufarbeitung dieses Kapitels bundesdeutscher Geschichte arbeitet, findet ausdrückliches Lob für die Stiftung Anerkennung und Hilfe: "Die wissenschaftliche Aufarbeitung macht den Betroffenen deutlich: Das ist kein Einzelschicksal, das mir widerfahren ist, ich bin Opfer eines Systems geworden, in dem oftmals der Einzelne nicht viel zählte." Diese Bewusstwerdung könne dazu beitragen, diese prägenden traumatischen Kindheits- und Jugenderfahrungen aufzuarbeiten. Wichtig sei dabei die öffentliche Aufarbeitung: „Geschehenes lässt sich nicht rückgängig machen", sagte Michael Martin. "Aber indem wir uns die Schrecken der Vergangenheit bewusst vor Augen führen, bereiten wir den Boden, zukünftige Generationen zu sensibilisieren, dass Kindern und Jugendlichen so etwas nie wieder angetan werden darf." Michael Martin ermunterte Betroffene zudem, die finanziellen Leistungen der Stiftung zu beantragen und nicht aus Scham auszuschlagen: "Bei dem Geld handelt es sich nicht um Almosen, sondern um eine Anerkennung des erlittenen Leids." Auch rechtliche Betreuer von Menschen mit geistigen Behinderungen ermunterte er, sich mit den finanziellen Möglichkeiten vertraut zu machen, die die Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet.

Die "Stiftung Anerkennung und Hilfe" – getragen vom Bund, den Ländern und den Kirchen – bietet neben der Aufarbeitung dieses Kapitels der Geschichte auch eine finanzielle Anerkennung für erlittenes Leid. 28 Bremerinnen und 60 Bremer haben diese Leistungen bislang in Anspruch genommen. "Sie werden am heutigen Wohnort beantragt, der Standort der damaligen Einrichtung ist dabei unerheblich", betonte David Geduldig, Leiter des zuständigen Amtes für Versorgung und Integration in Bremen (AVIB).

Die ursprünglich Ende 2019 abgelaufene und zunächst bis Ende 2020 verlängerte Antragsfrist soll nun ein letztes Mal verlängert werden und endet dann zur Jahresmitte 2021. Die Voraussetzungen dafür werden gerade geschaffen. "Wir erhoffen uns davon, dass noch möglichst viele Menschen die Gelegenheit nutzen, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen“, sagte Senatorin Stahmann. „Ich möchte jede und jeden ermuntern, sich darum zu bemühen, auch wenn ich weiß, dass es sicherlich Überwindung kostet, die belastenden Erlebnisse aus der Kindheit und Jugend wieder aufleben zu lassen."

Das Buch ist unter dem Titel "Kein Platz – nirgendwo" im Buchhandel für 10 Euro erhältlich (ISBN 978-3-00-066611-7)

Alle Informationen finden Sie hier:
www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

Für die Entgegennahme für Anträge ist das Amt für Versorgung und Integration zuständig

Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Telefon: +49 421 361-5292
Fax: +49 421 3615326
E-Mail: office@avib.bremen.de

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de