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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bremen setzt sich im Bundesrat für Langzeitarbeitslose ein

Gesetzesinitiative zum § 16 i SGB II

14.02.2020

Bremen und Berlin haben heute (Freitag, 14. Februar 2020) dem Bundesrat eine Gesetzesinitiative vorgelegt, um die Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Jobcenter zu verbessern. Senatorin Kristina Vogt hat die Bremer Position im Bundesrat vertreten.

Die Jobcenter dürfen bei Beschäftigungsmaßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen wollen, nur den Bundesmindestlohn ersetzen. Wenn Unternehmen durch Landesgesetze – wie z.B. Landesmindestlohngesetze oder Tariftreue- und Vergabegesetze -zur Zahlung eines über dem Bundesmindestlohn liegenden Lohnes verpflichtet sind, müssen sie bei der bisherigen Regelung die Differenz selbst tragen. Das bedeutet, dass oft keine Beschäftigung zustande kommt. Das konterkariert den ursprünglichen Zweck des Gesetzes, nämlich die Chancen von langzeitarbeitslosen Menschen auf Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist daher notwendig, diese Ungleichbehandlung zu beenden und eine bessere Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Jobcenter zu ermöglichen.

Konkret schlägt der Bremer Senat eine Änderung des §16i Absatz 2 SGB II vor. Damit würde den Jobcentern künftig ermöglicht, Beschäftigung auch nach landesgesetzlich geregelten Entgelten zu fördern, die über dem Bundesmindestlohn liegen. „In Bremen gilt ein Landesmindestlohn von 11,13 Euro. Der Bundesmindestlohn von 9,35 Euro ist außerdem weit davon entfernt, existenzsichernd zu sein. Und das heißt, dass viele Menschen, die eine geförderte Beschäftigung nach 16i haben und die nach dem Bundesmindestlohn bezahlt wird, weiterhin auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind“, weist Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, auf ein weiteres Problem hin.

Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz hat mit dem neuen Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ die Möglichkeit geschaffen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse zu fördern. Voraussetzung ist, dass sie Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach SGB II bekommen.

Langzeitarbeitslose Menschen steigen durch das Programm wieder in Beschäftigung ein und bekommen eine Perspektive auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Allerdings enthalten die bestehenden Reglungen noch Hürden, die die Aufnahme von Beschäftigung erschweren. Eine davon soll mit dieser Gesetzesinitiative abgeschafft werden.

Senatorin Kristina Vogt: „Langzeitarbeitslosigkeit ist trotz Fachkräftemangel weiterhin eine große Herausforderung, da viele Menschen bisher nicht die Chance hatten, von der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre zu profitieren. Diese Menschen benötigen häufig etwas mehr Zeit und Unterstützung, um wieder auf dem Arbeitsmarkt anzukommen. Deshalb ist es richtig, die guten und sinnvollen Ansätze des Teilhabechancengesetzes konsequent weiterzuentwickeln und bessere Perspektiven und Förderbedingungen für langzeitarbeitslose Menschen zu schaffen. Wir müssen daher bestehende Förderhürden im Gesetz abbauen, wie es unsere Gesetzesinitiative zum §16i fordert.“

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de