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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat beschließt Gesetzesänderung zum Landesmindestlohn

Jährliche Festsetzung des Landesmindestlohns

28.01.2020

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen setzt sich für gute Arbeit und faire Entlohnung ein. Mit der Einführung des Landesmindestlohns hat Bremen seinen landesrechtlichen Handlungsrahmen ausgeschöpft, um Niedrig- und Armutslöhnen entgegenzuwirken. Es ist ein wichtiges Anliegen des Senats, dass der Mindestlohn ausreichend bemessen ist, um die Existenzsicherung einer alleinstehenden vollzeitbeschäftigten Person zu gewährleisten. Um sich diesem Ziel weiter anzunähern, hat der Senat heute (28. Januar 2020) beschlossen, einen Gesetzänderungsantrag in die Bremische Bürgerschaft einzubringen.

Mit der heute beschlossenen Gesetzesinitiative verfolgt der Senat zwei wesentliche Vorhaben. Über die Festsetzung des Landesmindestlohns sollen Landesmindestlohnkommission und Senat künftig jährlich entscheiden. Sie haben damit regelmäßig und zeitnah Gelegenheit, Lohn- und Preisentwicklungen bei der Festsetzung des Landesmindestlohns einzubeziehen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Berücksichtigung der Nacherwerbsphase bei der Bemessung des Landesmindestlohns. Beschäftigte sollen bei einer Vollzeittätigkeit vom Landesmindestlohn leben können, ohne während der Erwerbsphase oder im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein. Mit seinem Beschluss setzt der Senat maßgebliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Parallel zu dem Gesetzesvorstoß des Senats bereitet die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die Wiedereinsetzung der Landesmindestlohnkommission vor. Dieses Sachverständigengremium besteht aus der Vorsitzenden Prof. Dr. Ingrid Artus vom Institut für Soziologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und jeweils zwei Arbeitgeber- und zwei Arbeitnehmervertreterinnen. Die Kommission wird im März bzw. April 2020 erstmals tagen und über die Höhe des Landesmindestlohns beraten. Das Landesmindestlohngesetz sieht vor, dass die Kommission dem Senat eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegt. Anschließend entscheidet der Senat Ende 2020 über die Festsetzung des Landesmindestlohns.

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Ich freue mich sehr über den heutigen Beschluss. Damit haben wir im Senat die Weichen gestellt, dass die neue Landesmindestlohnkommission zukunftsorientierte Beratungen aufnehmen kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Landesmindestlohngesetz umfasst sind, sollen in Zukunft von ihrem Lohn leben und an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Wir haben das Ziel, dass zukünftig immer weniger Menschen zusätzlich zu Lohn und Gehalt oder zur Rente auf staatliche Sozialtransfers angewiesen sind.“

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de