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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Schwangerschaftsabbrüche: Aktuelle Ärzte-Liste liegt vor

28.08.2018

Das Gesundheitsressort hat eine Liste der Einrichtungen im Land Bremen erstellt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Von 135 angeschriebenen Einrichtungen (Praxen und Kliniken) haben neun angegeben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Dabei handelt es sich um vier Kliniken und fünf Arztpraxen. Acht Einrichtungen haben zugestimmt, dass diese Liste an die Beratungsstellen weitergegeben wurde. Damit liegen den 22 Beratungsstellen die Namen der Praxen und Krankenhäuser vor. Die Liste soll jährlich aktualisiert werden. Darüber hinaus wird eine Liste der Einrichtungen, die damit einverstanden sind, auf der Homepage der Gesundheitssenatorin www.gesundheit.bremen.de veröffentlicht.

Aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung gilt eine Veröffentlichung nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch als „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche und ist daher verboten. Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen wird derzeit auf Bundesebene eine Debatte zur Abschaffung des Paragrafen 219a geführt.
Mit der Veröffentlichung hat sich Bremen dazu entschieden, wie die Stadtstaaten Berlin und Hamburg die Liste zu veröffentlichen, sofern die Einrichtungen dem zugestimmt haben, um Frauen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Senatorin Quante-Brandt erneuerte in diesem Zusammenhang noch einmal ihre Forderung nach einer Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet: „Neutrale und unabhängige Informationen müssen öffentlich zugänglich sein. Frauen, die sich in Notlagen befinden, müssen Zugang zu Informationen erhalten“, forderte Senatorin Eva Quante-Brandt. „Wichtig ist, dass Patientinnen sich eigenständig informieren können. Es geht um Informationsfreiheit für Patientinnen. Das Werbeverbot führt zu großer Unsicherheit in der medizinischen Praxis. Ermittlungen oder Verurteilungen gegen Ärztinnen und Ärzte darf es hierbei nicht mehr geben.“