24.01.2005
Für den Koalitionsausschuss teilt die Pressestelle des Senats die Ergebnisse der gestrigen Sitzung (23.1.2005) im Bremer Rathaus mit:
Der Koalitionsausschuss unterstreicht den eindeutigen Auftrag der Wählerinnen und Wähler für diese Legislaturperiode, dessen Maßgabe und Leitlinie der Koalitionsvertrag beider Partner von 2003 ist. Auf dieser Grundlage arbeitet die Sanierungskoalition auch in der zweiten Hälfte dieser Legislaturperiode. Beide Partner bekräftigen ihre Entschlossenheit, die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen und den ihnen anvertrauten Wählerauftrag zu erfüllen.
Die Große Koalition knüpft dabei an die in der Vergangenheit erreichten wichtigen Erfolge ihrer Arbeit bei der bisherigen Sanierungspolitik an, u.a. an die Fortschritte beim Wirtschaftswachstum und bei der Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen. Dabei konnten noch nicht alle Bedingungen einer endgültigen Sanierung, insbesondere der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung abschließend realisiert werden. Die Große Koalition hat noch vieles zu tun und steht gerade jetzt, nach Abschluss der ersten und zweiten Sanierungsphasen vor großen Herausforderungen. Nach dem Auslaufen der bisherigen Sanierungshilfen wird eine gründliche Zwischenbilanz als Ausgangspunkt für die konstruktive und optimale Bewältigung der anstehenden Aufgaben und für deren unaufschiebbare Konkretisierung zu erarbeiten sein.
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt, auf seiner nächsten Sitzung unter Berücksichtigung auch der Verhandlungsergebnisse zum „Kanzler-Brief“ eine erste vorläufige Einschätzung für eine zunächst noch sehr allgemeine Orientierung zu erörtern. Es wird darauf ankommen, den Arbeitsauftrag der kommenden Wochen für die Große Koalition und alle in ihr Beteiligten zu formulieren, um gemeinsam konstruktiv für die Fortsetzung der Sanierungspolitik die anstehenden Aufgaben und deren Rahmenbedingungen zu definieren sowie Zielsetzung, Strategie und erforderliche Maßnahmen zu konkretisieren. Dafür wird ein realistischer Zeit- und Arbeitsplan in Auftrag zu geben sein.
Der Koalitionsausschuss geht von der loyalen Zusammenarbeit der Koalitionspartner in Senat und Bürgerschaft aus, die sich auf eine gemeinsam verantwortete, sachorientierte Politik der Koalition für das Land und für seine Bürgerinnen und Bürger verständigen können und werden.
Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität
Der Koalitionsausschuss stellt fest, dass auch in Zukunft zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität die Sicherung von Beweismitteln durch Exkorporationen unverzichtbar ist. Diese soll auch in Zukunft in der Regel durch die freiwillige Einnahme von Brechmitteln erfolgen. Widersetzt sich der Betroffene diesem Verfahren, soll eine Haft bzw. Unterbringung mit dem Ziel der Beweissicherung erfolgen. Die Geeignetheit und Wirksamkeit der beschriebenen Maßnahme wird nach einem halben Jahr vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Polizei und Staatsanwaltschaft und auch unter Berücksichtigung der möglichen Ergebnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu den Umständen des tragischen Vorfalls vom 27.12.2004 bewertet und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden.