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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Nicht vergessen: Wahl der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Am 6. März ist Wahltag

29.02.2024

Parallel zu den Personalratswahlen am 6. März 2024 finden in großen Teilen des bremischen öffentlichen Dienstes und in vielen weiteren Institutionen die Wahlen zu den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten statt. Allein in der Kernverwaltung der Freien Hansestadt Bremen (FHB) und beim Magistrat Bremerhaven können rund 23.000 weibliche Beschäftigte in über 140 Dienststellen in Bremen und Bremerhaven ihre Stimme abgeben. Darüber hinaus werden im März auch an den Hochschulen, Bibliotheken, Eigenbetrieben sowie bei weiteren Arbeitgeber wie zum Beispiel dem Alfred-Wegener-Institut, der AOK Bremen/Bremerhaven, der Industrie- und Handelskammer Bremen und Bremerhaven sowie bei Radio Bremen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gewählt.

"Frauen sollten die Gelegenheit unbedingt nutzen, um eine Vertreterin für ihre Interessen zu wählen", rät Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte von Bremen. "Denn sie setzen sich dafür ein, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz voranzubringen und umzusetzen. So sind sie zum einen Ansprechpartnerinnen für Arbeitnehmerinnen, die beispielsweise von sexueller Belästigung betroffen sind oder wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden. Zum anderen unterstützen sie Frauenfördermaßnahmen, wie beispielsweise Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum beruflichen Aufstieg von Frauen", so Wilhelm weiter.

"Arbeit und Beruf sind für viele Menschen ein wichtiger und entscheidender Bestandteil ihres Lebens. Wir verbringen viel Zeit am Arbeitsplatz und unsere berufliche Tätigkeit beeinflusst unsere Karrierechancen und finanzielle Situation. Doch was für die Wirtschaft gilt, gilt auch für die Verwaltung: Frauen sind seltener in Führungspositionen als Männer. Zwar waren fast 60 Prozent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bremen im Jahr 2020 weiblich, doch je höher die Entgelt- und Hierarchiestufe, desto geringer der Frauenanteil. Auf der oberen Leitungsebene lag ihr Anteil gerade mal bei 34,2 Prozent. Dafür fanden sich in den unteren Gehaltsstufen besonders viele Frauen. Bei der Entlohnungsstufe 2 lag ihr Anteil sogar bei rund 90 Prozent. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind deshalb wichtige Unterstützerinnen, um die Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt zu stärken", erklärt die Landesfrauenbeauftragte.

Geregelt werden die Wahlen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten durch das Landesgleichstellungsgesetz und seine Wahlordnung in Verbindung mit dem Personalvertretungsgesetz und dessen Wahlordnung. Die Wahlen finden in einem Turnus von vier Jahren statt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de