Kommentar der Landesfrauenbeauftragten zum Safe Abortion Day am 28. September 2023
27.09.2023Aus Anlass des Safe-Abortion-Days, des internationalen Aktionstags für das Recht auf sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, am 28. September fordert Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm die Umsetzung von Landesrecht und die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Ihr Kommentar:
"Ungewollt schwangere Frauen brauchen Unterstützung: Sie müssen wählen können, wie der Abbruch erfolgen soll, ob ambulant oder stationär, ob medikamentös oder operativ. Und sie brauchen Ärztinnen und Ärzte, die den Abbruch begleiten. Obwohl die Bundesländer per Gesetz verpflichtet sind, Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche vorzuhalten, gibt es große Engpässe, auch in Bremen und in verstärktem Maß in Bremerhaven. Zu wenige Ärztinnen und Ärzte bieten die Schwangerschaftsabbrüche an – die älteren gehen in den Ruhestand, und da das Thema nicht im Studium gelehrt wird, fehlt jüngeren Medizinerinnen und Medizinern das Wissen. Die Bezahlung ist zudem schlecht, und auch die Diffamierung durch selbst ernannte 'Lebensschützer' besteht unverändert fort und schreckt ab. Im Frühjahr wurde deshalb ein Landesgesetz beschlossen, das der Regierung ermöglicht, die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots selbst in die Hand zu nehmen und auch zu finanzieren. Dieses Gesetz macht Bremen handlungsfähig und ist sehr zu begrüßen. Nun muss es umgesetzt werden.
Dazu zählt, dass Schwangerschaftsabbrüche angemessen vergütet werden müssen. Zudem müssen ungewollt Schwangere wählen können, welche Methode für sie die richtige ist. Der medikamentöse Abbruch muss daher auch von mehr niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten werden. Entsprechende ärztliche Fortbildungen sind in Bremen bisher leider nicht stark nachgefragt. Eine weitere Fortbildung ist für Anfang Oktober in Bremerhaven geplant. Hier hoffe ich auf mehr Resonanz und Weiterbildungsinteresse in der Ärzteschaft – im Sinne der Betroffenen, die durch die angespannte Versorgungslage vielfach in große Bedrängnis geraten. Auch die Option einen stationären Abbruch vornehmen zu lassen, ist derzeit in Bremen nicht immer gegeben. Das mag viele Gründe haben, für die Betroffenen stellt es ein Problem dar. Hier müssen Lösungen gefunden werden.
Schlussendlich aber gilt unverändert: Ein Schwangerschaftsabbruch darf keine Straftat mehr sein, der Paragraf 218 muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Selbstbestimmung ist Menschenrecht und keine Straftat. Hierzu hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang des Jahres eine Fachleute-Kommission eingesetzt, die hoffentlich bald Ergebnisse liefert."
Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Land Bremen: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2.405 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, davon hatten 1.614 der Frauen ihren Wohnsitz im Land Bremen.
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