Kommentar der Landesfrauenbeauftragten
19.05.2023Nach dem vorläufigen Endergebnis der Bürgerschaftswahl 2023 ergibt sich nach jetzigem Stand eine Sitzverteilung in der Bremischen Bürgerschaft, nach der 37 Mandate an Frauen und 50 Mandate an Männer gehen. Hierzu erklärt die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm:
"Damit liegt der Frauenanteil bei den Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft aktuell bei 42,5 Prozent, was einen deutlichen Fortschritt gegenüber 37 Prozent in der vergangenen Legislaturperiode darstellt und Bremen von Platz 5 auf Platz 2 nach Hamburg im Bundesländervergleich katapultiert. Diese Zählung ist nur eine Momentaufnahme, da sich die Mandatsverteilung mit der Regierungsbildung und der Besetzung der Senatsressorts noch einmal verändern wird. Ich hoffe darauf, dass der Frauenanteil dadurch nicht wieder absinkt. Und trotz des Fortschritts können wir noch nicht zufrieden sein. Die Bevölkerung Bremens ist zu knapp 51 Prozent weiblich, und so lange sich dies nicht im Parlament wiederspiegelt, sind Frauen hier nach wie vor nicht angemessen repräsentiert. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass das Bremer Wahlrecht mit der Gewichtung von Personenstimmen hier ein wichtiger Faktor ist: 24 der 50 männlichen Abgeordneten haben ihren Sitz durch Personenstimmen bekommen, hingegen nur 16 von 37 Frauen. Ich appelliere an die neue Bürgerschaft und die neue Regierung, diese Ungleichverteilung unverändert im Blick zu haben und in den kommenden vier Jahren nach Lösungen zu suchen, die Parität und damit Geschlechtergerechtigkeit im Parlament ermöglichen. Auch bei der anstehenden Regierungsbildung erwarte ich, dass Frauen und Männer bei der Vergabe der Senats- und Staatsratsposten gleichermaßen zum Zuge kommen.“
Bremerhaven: deutliche Steigerung des Frauenanteils
Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat nach aktuellem Stand künftig 20 weibliche und 28 männliche Mitglieder, das entspricht einem Frauenanteil von 41,7 Prozent. Hierzu Bettina Wilhelm: „Zuvor lag hier der Frauenanteil bei 39,6 Prozent, das ist ein deutlicher Fortschritt, den ich sehr begrüße. Auch hier ist das Ziel Geschlechtergerechtigkeit noch nicht erreicht. Und auch hier zeigt sich: Von den 19 über Personenwahl errungenen Sitzen gehen 15 an Männer und nur vier an Frauen. Das Personenwahlrecht wird als wichtig für die Stärkung der Demokratie erachtet, zugleich verstärkt es offenbar bestehende Ungleichheiten und hat Teil daran, dass Frauen bei der demokratischen Willensbildung weniger zum Zuge kommen. Dieser Befund kann nicht zufrieden machen und muss in der kommenden Legislaturperiode zum Thema werden.“
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