30.10.2009
Wegen der vielen Nachfragen an Schulnamensänderungen hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Renate Jürgens-Pieper, heute klargestellt:
„Die Schulen, die beantragt haben, sich zum 1. August 2009 bzw. 2010 jahrgangsweise in eine Oberschule umzuwandeln, erhalten ab Beginn ihrer Arbeit einen Übergangszeitraum von drei Jahren zur neuen Namensfindung. Die Schulen können bis dahin ihren Namen behalten und führen zusätzlich den Titel Oberschule, um die gesetzliche Schulart kenntlich zu machen. Schülerinnen und Schüler, die in eine Integrierte Stadtteilschule, ein Schulzentrum oder eine Gesamtschule eingeschult wurden, können auf ihrem Abgangszeugnis auf Wunsch den alten Namen im Zeugniskopf erhalten.
Wir wollen mit dieser Übergangslösung den Schulen Zeit geben für den Prozess der Namensfindung. Da die Oberschulen jahrgangsweise aufwachsen, sollen sich alle Schülerinnen und Schüler, Kollegien und Eltern mit der Namensgebung in Ruhe beschäftigen können“, sagte Jürgens-Pieper. „Wir werden den Schulen dafür in einer Broschüre bedeutende Bremerinnen und Bremer zur Anregung für die Suche nach einem neuen Schulnamen vorstellen und ihnen die Richtlinie zur namentlichen Benennung von Schulen aus dem Jahr 2002 nochmals an die Hand geben“, sagte die Senatorin.
Zeitplan für die Umwandlung in Oberschulen
Oberschulen seit dem 01.08.2009
Antrag zur Oberschule zum 01.08.2010 vorbehaltlich Deputationsbeschluss
Antrag zur Oberschule zum 01.08.2011 vorbehaltlich Deputationsbeschluss