Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen wie zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung. Frank Wallbaum vom Amt für Versorgung und Integration informiert zum Schwerbehindertenrecht am Donnerstag, 9. März 2017, um 14.30 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen Nord im Einkaufszentrum Haven Höövt (2.Obergeschoss, hinterer Teil des Zentrums).
Um vorherige Anmeldung unter Telefon 0421/6962410 wird gebeten.