Senatorin Anja Stahmann: Angemessener Wohnraum ist spürbar teurer geworden
23.02.2017Für Empfänger von Sozialleistungen werden ab März deutlich höhere Mietkosten anerkannt, nur für Fünf-Personen-Haushalte ergibt sich eine geringfügige Absenkung. Einer entsprechenden Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat heute (23. Februar 2017) die zuständige Deputation für Soziales, Jugend und Integration zugestimmt, nachdem der Senat bereits am 14. Februar grünes Licht gegeben hatte. Sie kann damit wie geplant zum 1. März 2017 in Kraft treten.
Danach steigt der Richtwert für Ein-Personen-Haushalte um 20 Prozent von 377 Euro pro Monat auf 455 Euro Bruttokaltmiete, also Grundmiete plus Hausnebenkosten wie Steuern, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, Hausmeister etc. (angemessene Heizkosten werden zusätzlich übernommen). Für Zwei-Personen-Haushalte steigt der Richtwert für die Bruttokaltmiete von 428 auf 464 Euro, für Drei-Personen-Haushalte von 507 auf 578 Euro. Für Fünf-Personen-Haushalte sinkt der Richtwert um 13 Euro. Grund sind geringfügig gesunkene Mieten im Segment der Wohnungen zwischen 85 und 95 Quadratmetern. Das führt aber nicht dazu, dass Familien umziehen müssen, deren Wohnkosten nun leicht über dem Richtwert liegen. Senatorin Stahmann: "Die Mieter können natürlich in ihren Wohnungen bleiben."
"Die Mieten in den meisten Wohnungssegmenten sind seit der letzten Anhebung 2014 spürbar angezogen", sagte Senatorin Stahmann weiter. "Das gilt besonders für Single-Wohnungen." Mit der Neuregelung stelle Bremen sicher, "dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen eine angemessene Chance auf dem Wohnungsmarkt behalten". Die neuen Richtwerte seien so bemessen, dass die Hälfte aller Wohnungen in Bremen für Empfänger von Sozialleistungen zur Verfügung steht. "Die anerkannten Mieten sollen zudem möglichst nicht dazu beitragen, dass Stadtteile sich sozial entmischen", sagte die Senatorin weiter. Um drohender Segregation entgegenzuwirken, sehe die Sozialbehörde die Zuschläge für Wohnlagen vor. Das sind bis zu 10 Prozent für die Stadtteile Findorff, Oberneuland, Östliche Vorstadt und Walle (ohne Überseestadt), bis zu 15 Prozent für den Stadtteil Neustadt und den Ortsteil Überseestadt, und bis zu 25 Prozent für die Stadteile Schwachhausen, Mitte, Horn-Lehe sowie den Ortsteil Borgfeld. Bislang gab es nur zwei Stufen, 10 und 20 Prozent.
Betroffen von der Neuregelung sind über 52.000 Haushalte in der Stadt Bremen mit fast 100.000 Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das sind Langzeitarbeitslose, Geringverdiener mit Zuschüssen vom Jobcenter oder Behinderte und Ruheständler mit nicht auskömmlichen Renten sowie Flüchtlinge in der ersten Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland. Auf die Stadt kommen nach einer grob überschlägigen Rechnung langfristig jährliche Mehrkosten in Höhe von rund vier Millionen Euro zu, wovon der Bund etwas mehr als ein Viertel tragen wird.
Die neuen Richtwerte für die Bruttokaltmiete (ohne Heizung) im Einzelnen (zusammen mit den unveränderten Werten für eine angemessene Wohnungsgröße):