01.02.2008
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und doch hat eine schwangere oder stillende Frau – und in besonderem Maße ihr Kind – einen Anspruch auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen. Wie diese Bedingungen im Betrieb umgesetzt werden können und worauf Arbeitgeber und Betroffene achten müssen, darüber klärt eine Veranstaltung zum Arbeitsschutz in Schwangerschaft und Stillzeit am 5. Februar in Bremerhaven und am 6. Februar in Bremen auf.
Die ReferentInnen, darunter Jost Ebener, Autor der Mutterschutz-Broschüre der Arbeitnehmerkammer und Anne Röhm von der Gleichstellungsstelle in Bremerhaven, stellen dar, welche besonderen Gefährdungen für Mutter und Kind im Betrieb auftreten können und wie Arbeitgeber/innen sie schützen müssen. Sie erläutern rechtliche Regelungen und betriebliche Gestaltungsspielräume. Anhand von Beispielen stellen sie Instrumente und Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Praxis in verschiedenen Berufsfeldern vor.
Die Veranstaltung der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) wendet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, an Fachleute im betrieblichen Arbeitsschutz aber auch an alle interessierten Frauen und Männer.
Die Veranstaltung findet in Bremerhaven am Dienstag, 5. Februar von 14.00 bis 18.00 Uhr in t.i.m.e. Port II, Bremerhaven, Barkhausenstraße 2, statt.
In Bremen am Mittwoch, 6. Februar 2008, 14.00 bis 18.00 Uhr im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer Bremen, Bürgerstraße 1, Bremen
Weitere Informationen:
Dr. Anne Röhm, ZGF – Bremerhaven, Tel. 0471/596-13823,
anne.roehm@frauen.bremen.de
Regine Geraedts, ZGF Bremen Tel. 0421/ 361-4993,
regine.geraedts@frauen.bremen.de
Barbara Reuhl, Arbeitnehmerkammer Bremen Tel. 0421/ 36301-991,
reuhl@arbeitnehmerkammer.de