09.01.2001
„Die Einführung der Sozialen Pflegeversicherung war eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Pflegeversicherung hat sich bis heute im Großen und Ganzen bewährt, allerdings ist sie nach wie vor mit Schwachstellen behaftet, die im Rahmen einer umfassenden Reform behoben werden müssen.“
Dieses Fazit hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Hilde Adolf, heute (9. Januar 2001), nach fünf Jahren Pflegeversicherung gezogen.
Die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung) ist nach den Worten der Senatorin mittlerweile unverzichtbar, um das Pflegerisiko abzusichern. Eine Vollversorgung könne sie nicht leisten, jedoch mit teilweise erheblichen Zuschüssen einen wesentlichen Beitrag dazu.
Zu den Schwächen rechnet Hilde Adolf, dass durch die Versicherung überwiegend nur pflegerische Hilfe bezahlt werde. Dabei werde die Situation demenzkranker Männer und Frauen nur unzureichend berücksichtigt, denn sie brauchten ständig Betreuung. Die Senatorin: „Da immer mehr Menschen immer älter werden, wird die Hilfe für diesen Personenkreis für uns zu einer großen Herausforderung.“ Sie begrüßte die Absicht der Koalitionsfraktionen auf Bundesebene, die Versorgung Demenzkranker zu verbessern und 500 Millionen Mark aus der Pflegeversicherung dafür vorzuhalten. Auch mit Blick auf die Zukunft sei es notwendig, tragfähige Modelle zu entwickeln, die nachhaltig dazu beitragen, den von Altersverwirrtheit Betroffen eine schwierige Lebensphase zu erleichtern und eine dem Krankheitsbild angemessene menschenwürdige Pflege zu gewähren. Insbesondere gelte es dabei auch, die betreuenden Angehörigen zu entlasten. Notwendig seien dafür flexible Angebote im eigenen und außerhalb des eigenen Hauses. Außerdem müßten Selbsthilfegruppen stärker unterstützt werden.
Angesichts der Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter zunehmen. Das geht aus dem Bericht „Fazit nach fünf Jahren Pflegeversicherung hervor“, den der Senat beschlossen hat. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl älterer Menschen (60 Jahre und älter) von 1995 bis zum Jahr 2010 um 2 Millionen (auf 21 Millionen) oder rund 26 Prozent der Gesamtbevölkerung zunehmen wird. Dem Bericht zufolge beträgt das Risiko der Pflegebedürftigkeit vor dem 60. Lebensjahr 0,5 Prozent, zwischen dem 60. Und 80. Lebensjahr rund 4 Prozent und steigt nach dem 80. Lebensjahr rapide auf rund 32. Prozent an. Bis zum Jahr 2010 wird sich die Zahl der gegenwärtig bundesweit rund 1,92 Millionen Pflegebedürftigen um bis zu 340 000 erhöhen.
Im Lande Bremen ist die Pflegeversicherung Aufgabe der Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet wurden, und der privaten Pflegeversicherung. In den Statistiken der Pflegekassen werden die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen nicht nach Ländern ausgewiesen. Insgesamt gab es am 1. Januar 2000 in der Sozialen Pflegeversicherung rund 71,37 Millionen Versicherte und in der Privaten Pflegeversicherung rund 8,13 Millionen. Etwa 1,92 Millionen Menschen beziehen Leistungen der Pflegeversicherung, davon rund 1,35 Millionen ambulant und rund 0,57 Millionen stationär.
Die Einführung der Pflegeversicherung ab April 1995 brachte eine Ausweitung des Angebots auf dem Pflegesektor im Lande Bremen mit sich. Gab es vor Einführung der Pflegeversicherung im Lande Bremen nur 27 ambulante Pflegedienste, so waren es im Jahr 2000 genau 112. In der Tagespflege erhöhte sich das Platzangebot von 83 auf 176, und in Altenpflegeheimen von 4101 auf 4801 Plätze.
Auch die öffentlichen Haushalte profitierten von der Einführung der Pflegeversicherung. Ohne diese hätten im Berichtszeitraum im Lande Bremen rund 500 Millionen Mark mehr an Sozialhilfe gezahlt werden müssen. Dem gegenüber stehen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen im Pflegebereich von derzeit rund 15 Millionen Mark jährlich gegenüber.