28.01.2005
Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert alle steuerpflichtigen Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2004 zum 1. März 2005. Die Zweitwohnungsteuer beträgt 8 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2005 abzugeben. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte bei der Deutschen Bundesbank – Filiale Bremen, Konto 290 015 12 (BLZ: 290 000 00) oder der Sparkasse in Bremen, Konto 109 06 46 (BLZ: 290 501 01) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator im Kapitel „Steuern“.