01.09.2004
Senator Dr. Nußbaum: „Dank an Handwerkskammer und die Betriebe der Privatwirtschaft, die diese neuen Ausbildungschancen mit ermöglicht haben“
Die kürzlich von der Freien Hansestadt Bremen gegründete Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH (AGB) nimmt mit dem heutigen Tage erstmalig ihre Ausbildungsaktivitäten auf. 48 in den Berufen Industriemechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Maler/in und Lackierer/in und Metallbauer/in zur Ausbildung eingestellte junge Menschen haben damit kurzfristig noch die Chance auf eine anerkannte Berufsausbildung erhalten. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Auf dieser neuen Grundlage haben wir für die Schulabgänger zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellen können. Ich danke insbesondere der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft Bremen sowie den Betrieben der Privatwirtschaft, die mit meinem Ressort diese Möglichkeit geschaffen haben. Das hilft den jungen Menschen beim Start in das Berufsleben. Ich setze darauf, dass die neuen Auszubildenden alle ihnen gebotenen Chancen nutzen werden, um fit für das spätere Berufsleben zu sein“.
Die berufspraktische Ausbildung wird im Verbund organisiert: 50 Prozent der Ausbildungszeit lernen die Auszubildenden in Betrieben der Wirtschaft, während der anderen 50 Prozent werden zur Vermittlung praktischen Grundwissens die Werkstätten der Berufsschulen (Berufsschule für Metalltechnik, Technisches Bildungszentrum Mitte, Schulzentrum Alwin-Lonke-Straße) genutzt. Für die beteiligten Betriebe hat dieser Verbund mannigfache Vorteile. So schließt die Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH die Arbeitsverträge mit den Auszubildenden und ist für die personalrechtlichen Maßnahmen verantwortlich. Sollte es also Probleme in der Ausbildung geben, nimmt sich die Ausbildungsgesellschaft der Auszubildenden an. Der Betrieb ist hier deutlich entlastet. Gerade für kleine oder junge Unternehmen, die bislang noch nicht ausgebildet haben, ist diese Form des Verbundes als „schonender Einstieg“ in Ausbildung attraktiv. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Auszubildenden erst dann in die Betriebe gehen, wenn sie in den Werkstätten der Berufsschulen berufspraktische Vorerfahrung sammeln konnten. Der Betrieb muss also in der Vermittlung der Inhalte nicht „bei Null“ anfangen.
Diese Ausbildungsverbundmaßnahme wurde vom Senator für Finanzen in enger Abstimmung mit der Handelskammer, der Handwerkskammer sowie dem Senator für Bildung und Wissenschaft konzipiert.
Die AGB kommt übrigens ohne zusätzliches Personal aus: Die Arbeit wird vom Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen besorgt, das auch die anderen dualen Ausbildungsgänge im öffentlichen Dienst betreut; seine Ausbildungsleiter sind zugleich Geschäftsführer der GmbH.