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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Nußbaum zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Reform der Gewerbesteuer

14.08.2003

Bremens Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum zeigte sich mit den finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Zukunft der Gewerbesteuer für die Freie Hansestadt Bremen nicht unzufrieden.

Das Bundeskabinett hat gestern (13.8.) beschlossen, den vom Bundesfinanzminister vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer auf den Weg zu bringen. Mit Wirkung vom 1.1.2004 soll die Gewerbesteuer durch die Einbeziehung der Freiberufler zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden.

Hiernach hat der Stadtstaat Bremen nach ersten Berechnungen insgesamt - sobald die Gemeindewirtschaftssteuer im Jahre 2006 ihre volle Wirkung entfaltet - ein Mehraufkommen von jährlich rund 23 Millionen Euro zu erwarten. In den Jahren 2004 und 2005 ist zunächst von einem Mehraufkommen von 14 bzw. 21 Millionen Euro auszugehen. Innerhalb des Stadtstaates ist damit zu rechnen, dass der Stadtgemeinde Bremerhaven eine Größenordnung von gut 15 % des Gesamtzuwachses zustehen wird; diese Aufteilung ergibt sich im wesentlichen aus verschiedenen bundesgesetzlichen Regelungen.

Senator Dr. Nußbaum: "Aufgrund unserer besonderen Haushaltslage ist jede Verbesserung unserer Einnahmen begrüßenswert. Außerdem halte ich die eingeleitete Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer durch die Einbeziehung der Freiberufler im Hinblick auf mehr Steuergerechtigkeit für richtig. Im Sinne der Verstetigung des kommunalen Steueraufkommens begrüße ich darüber hinaus die Begrenzung des Verlustabzugs auf die Hälfte des Betriebertrages mit einem Sockelbetrag von 100.000 Euro."

Im einzelnen sieht der Gesetzesentwurf vor:

  • Hinzurechnung von Zinsen für die Überlassung von Fremdkapital zum gewerbesteuerlichen Gewinn, die an Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen gezahlt werden,
  • Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer bei der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer selbst sowie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Abschaffung des Staffeltarifs bei den Steuermesszahlen,
  • gleitender Abbau des Freibetrags für Personenunternehmen bei höheren Gewerbeerträgen von 25.000 € bis 50.000 €
  • Entfall aller übrigen Hinzurechnungen und Kürzungen für alle Gewerbesteuerpflichtigen, soweit sie nicht der Vermeidung einer steuerlichen Doppelbelastung oder der Abgrenzung der inländischen Erträge von den ausländischen dienen. Dies führt zu einer wesentlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung.
  • der Freibetrag für Personenunternehmen wird von bisher 24.500 € auf 25.000 € angehoben
  • die Gewerbesteuermesszahl beträgt für Personenunternehmen und für Kapitalgesellschaften 3%
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Gewerbetreibenden
  • Ein weiteres Element des Modells wird eine Veränderung des Anteils der Kommunen an der Umsatzsteuer sein.