19.01.2001
Als „Bestätigung des alten Konfrontationskurses und erneute Aufkündigung des föderalen Grundkonsenses“ hat heute der Bremer Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau die jüngsten Forderungen der Finanzminister Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens und Nordrhein-Westfalens bezeichnet. „Allein für Bremen laufen die Forderungen, die die vier Länder auf der Basis ihres Gutachtens erheben, auf Mindereinnahmen von über 500 Millionen Mark jährlich hinaus. Für Berlin sind es jährliche Mindereinnahmen von über 3 Milliarden. Damit würde den Stadtstaaten die finanzielle Grundlage ihrer Existenz genommen. Wer auf diesem Weg eine Länderneugliederung anstrebt, soll es dann auch klar sagen. Dies verstößt allerdings eklatant gegen den Beschluss der Ministerpräsidenten, wonach mit der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs kein Land in seiner Existenz gefährdet sein soll. Was die vier Länder jetzt betreiben ist reine Taktiererei, um ihrer Politik der Gewinnmaximierung unmittelbar vor der Ministerpräsidentenkonferenz noch einen Knalleffekt zu verschaffen“, so der Bremer Finanzsenator.
Das bisher nur in Auszügen veröffentlichte Gutachten selbst steht nach einer ersten Prüfung „methodisch auf äußerst schwachen Beinen und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Finanzsenator Perschau.
Die Behauptung des ifo-Instituts, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 sei ein erneuter Großstadtvergleich unzulässig, ist abwegig. Noch 1987 hatte das ifo-Institut genau diese Methode zur Grundlage seines damaligen Gutachtens gemacht. Diese Methode hat das Bundesverfassungsgericht 1992 für angemessen erklärt. Die Stadtstaaten haben am vergangenen Dienstag eine entsprechende Aktualisierung dieser verfassungsrechtlich geprüften Methode vorgelegt. Sie bestätigt die geltende Einwohnerwertung in ihrer Höhe von 135 Prozent. Damit sind die Stadtstaaten dem Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999 bereits nachgekommen.
Die Forderung des ifo-Instituts, die Auswirkungen der strukturellen Andersartigkeit der Stadtstaaten zu einem großen Teil auf ihre Nachbarländer abzuwälzen, widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Bereits 1986 hatte es festgestellt: „Die Andersartigkeit der Stadtstaaten betrifft nicht etwa nur deren Nachbarländer, sondern alle Glieder des Bundes.“
„Vorschläge, die sich auf das heute vorgestellte Gutachten des ifo-Instituts gründen, stellen einen Anschlag auf die politische Existenz der Stadtstaaten dar“, so Finanzsenator Hartmut Perschau abschließend.