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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Studiengebühren: Erklärung des Senators für Bildung und Wissenschaft zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

26.01.2005

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt der Senator für Bildung und Wissenschaft, Willi Lemke, seine Unterstützung für die Initiative der Präsidentin der KMK, eine Absprache der Länder über Rahmenbedingungen einer einheitlichen Hochschulfinanzierung zu treffen. Dabei sollte nach Ansicht des Senators insbesondere das von Minister Zöllner aus Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Modell des Vorteilsausgleichs, das in der Schweiz bereits praktiziert wird, in die Überlegungen einbezogen werden. Dieses Modell sieht Ausgleichszahlungen zwischen den Studenten exportierenden und importierenden Ländern vor. Mit einem solchen System könnten die Mobilität der Studierenden, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Formen der Hochschulfinanzierung gewährleistet werden.


Senator Lemke wird für das Land Bremen kurzfristig einen Gesetzentwurf mit einer Regelung vorlegen, wie sie von den Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition angeregt wurde. Danach erhalten Studierende mit dem ersten Wohnsitz im Land Bremen ein Studienkonto für ein gebührenfreies Erststudium in angemessener Studiendauer. Andere Studierende zahlen danach voraussichtlich eine Gebühr von 500 Euro. Der Senator geht davon aus, dass die durch diese Regelung zu erzielenden Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und die Gebühren den Hochschulen zugute kommen. Damit wird die Finanzierung des bremischen Hochschulsystems und seine Wettbewerbsfähigkeit gesichert. Der Senator für Bildung und Wissenschaft setzt sich dafür ein, dass Studierende, die Studiengebühren zu entrichten haben, durch ein System sozialverträglicher Kreditfinanzierung so abgesichert werden, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Studium abgehalten wird.


Der Senator wird – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - bei Einführung von Studienkonten den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise Rechnung tragen und die Forderung nach sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen bedachter Regelungen berücksichtigen.