25.08.2004
Genehmigungsverfahren zur Umrüstung des Kohlekessels der Bremer Woll Kämmerei abgeschlossen
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen hat die Umrüstung des Heizkraftwerks Blumenthal der Bremer Woll Kämmerei AG jetzt genehmigt. Damit kann die Absicht der BWK verwirklicht werden, den Kohlekessel des Heizkraftwerks so umzurüsten, dass als Energieträger auch Abfallmaterialien, sogenannte Sekundärbrennstoffe verfeuert werden können. Alle Voraussetzungen dafür sind nach dem Antrag der BWK zunächst fachlich-technischen Prüfungen unterzogen worden. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, müssen entscheidende technische Veränderungen erfolgen. So ist die Dampfkesselanlage umzubauen. Dies ermöglicht, dass in dem Heizkraftwerk mit einer reduzierten Feuerungswärmeleistung brennbare Sekundärbrennstoffe zum Einsatz kommen. Die Art dieser heizwertreichen Feststoffe aus der mechanischen Abfallbehandlung von Haus- und Gewerbemüll und aus der hauseigenen BWK-Prozesstechnik ist in der 53 Seiten umfassenden Änderungsgenehmigung im Einzelnen festgelegt.
Folgende Hauptabfallgruppen kommen zukünftig unter anderem zur Verwertung: Holz, Papier, Pappen, Textil- und Wollfasern, Kunststoffabfälle, sperrige und nichtkompostierbare Siedlungsabfälle, Verpackungsabfall und Schlämme (außer Klärschlamm). Eine unabdingliche Voraussetzung dieser technischen Verfahrensänderung ist die Erweiterung und Verbesserung der Rauchgasreinigung des Kraftwerks. Im Ergebnis wird sich die Abgabe von Schadstoffen gegenüber dem bisher genehmigten Kohlebetrieb verringern. Dunkle Wolken aus dem Schornstein, die zeitweise beim Betrieb mit Kohle zu beobachten waren, gehören damit nach dem Umbau der Vergangenheit an.
Im Vorwege des Änderungsgenehmigungsverfahrens wurden vom TÜV-Nord Umweltschutzberechnungen bezüglich der zukünftig maximal zu erwartenden Umweltbelastung vorgenommen. Dabei wurde für die wichtigsten Schadstoffe verglichen, wie groß die prognostizierten Abgaben im Vergleich mit den strengen Emissionsgrenzwerten der maßgeblichen Verordnungen für Abfallverbrennungsanlagen (17. BImSchV) und zur Luftqualität (22. BImSchV) ausfallen werden. Im Ergebnis ist gesichert, dass sich die Luftqualität in Bremen-Nord zukünftig geringfügig verbessern wird und voll und ganz den bundeseinheitlich gültigen aktuellen Maßstäben der Luftgüte entspricht. Im Weiteren wurden Auflagen erteilt, die dem Lärmschutz dienen. Die zum Einsatz gelangenden Sekundärbrennstoffe werden vorab einer Analyse unterzogen, aus der die qualitative Zusammensetzung der Lieferung hervorgeht. Es darf nur soviel Abfall in fest verschlossenen Containern gelagert werden, wie für einen 3-tägigen Betrieb der Anlage benötigt wird.
Zum Schutz vor zusätzlichen Gerüchen wird die Abluft der Anlieferhalle abgesaugt, verbrannt und kontrolliert über den Schornstein abgeleitet.
Zur Überwachung der Kraftwerksemissionen sind eine Reihe ständiger Überwachungsmessungen sowie Einzelmessungen verbindlich vorgeschrieben. Die Immissionsprognose sowie die umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung haben ergeben, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden und der beantragten geänderten Betriebsweise keine technischen oder sonstigen Gründe entgegenstehen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hatte der Antrag zur Einsicht öffentlich ausgelegen. Kritiker aus der Umgebung erhoben Einwendungen gegen die Betriebsänderung. So legten der Gewerbeaufsicht Einzelpersonen und Bürgergemeinschaften schriftlich Einwände dar und überreichten Protestunterschriften. Bei einem öffentlichen Erörterungstermin im Bürgerhaus Vegesack unter Beteiligung von juristischem Beistand wurden die Einwände zwei Tage lang engagiert und detailliert erörtert. In der jetzt vorgelegten Änderungsgenehmigung sind die vorgebrachten Einwände wiedergegeben und beantwortet bzw. berücksichtigt worden. Die Überprüfung aller vorgebrachter Argumente führte zu dem Schluss, dass die Umwandlung von Sekundärbrennstoffen in Energie am Standort Blumenthal zukünftig umweltverträglich vonstatten gehen wird und die beantragte Genehmigung dementsprechend erteilt wird.
Durch diese Maßnahme werden Methangas- und CO2-Gas-Emissionen vermieden, die andernfalls bei der Zersetzung der Abfälle auf einer Deponie entstehen und als klimawirksame Gase die Umwelt belasten würden. Der Ersatz der Kohle stellt damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz dar.