19.09.2003
Rinnsteinreinigung in Mathilden- und Friedrich-Karl-Straße
Die Reinigung von Rinnsteinen in Wohnstraßen stellt die Stadtreinigung vor große Probleme, da Reinigungsmaschinen wegen parkender Autos nicht die Rinnsteine reinigen können und die Sinkkästen mit der Zeit verstopfen. Dies führt zu teilweise erheblichen 0Beeinträchtigungen der Sauberkeit in den jeweiligen Straßen.
Die Auswertung der ersten Phase des Pilotprojektes "Halteverbot für Rinnsteinreinigung" hat leider gezeigt, dass sich nur eine begrenzte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern entsprechend der Straßenverkehrsordnung (hier: absolutes Halteverbot) verhält. Auch das Verteilen von Info-Zetteln und die Veröffentlichung in der Presse über die Notwendigkeit des Halteverbots vermochte daran nichts zu ändern.
Um eine Rinnstein- und eine Sinkkastenreinigung zu ermöglichen, hat sich die Leitstelle "Saubere Stadt" dazu entschlossen, bei der jetzt anstehenden Rinnsteinreinigung die illegal parkenden PKW abschleppen zu lassen.
Am 23.09.03 wird ein Halteverbot in der Mathildenstraße (einseitig) und in der Friedrich-Karl-Straße (von Am Hulsberg bis Bismarckstraße) und am 30.09.03 nochmals in der Mathildenstraße (einseitig) angeordnet werden. Die Schilder werden bereits jetzt aufgestellt.
Für beide Straßen lagen Hinweise des Reinigungsdienstleisters und der Regionalbeauftragten der Leitstelle vor. Daneben gibt es seit mehr als einem Jahr Beschwerden von Anwohnern, insbesondere auch hinsichtlich verstopfter Sinkkästen. Da der Herbst vor der Tür steht, ist in absehbarer Zeit mit stärkeren und anhaltenden Regenfällen zu rechnen. Eine Reinigung der Sinkkästen muss daher dringend erfolgen. Die Mathildenstraße ist beidseitig eng beparkt. Eine Reinigung selbst von Parklücken ist maschinell nahezu unmöglich. In der Friedrich-Karl-Straße sind Reinigungen aufgrund zeitlich wechselnder starker Beparkung nicht planbar. Ursache ist im wesentlichen, dass in dieser Straße eine Anzahl Besucher des Krankenhauses St.-Jürgen-Straße parken. Eine Reinigung ist daher nur sehr eingeschränkt möglich.
Über die Beschilderung hinaus werden in beiden Straßen zudem Anwohnerinformationen verteilt, die auf das zeitlich befristete absolute Halteverbot hinweisen.