20.06.2002
Die bremische Baumschutzverordnung soll novelliert werden. Einem entsprechenden Vorschlag des Senators für Bau und Umwelt hat heute (20.6.2002) die Deputation für Umwelt und Energie zugestimmt. Senatorin Wischer: „Ziel der Novelle ist es, auch künftig einen effektiven und sinnvollen Baumschutz zu gewährleisten, zugleich aber bürokratischen Aufwand zu minimieren und Anlässe für Nachbarschaftsstreitigkeiten abzubauen. Von Kahlschlag kann keine Rede sein.“
Konkret soll der Schutzstatus ausschließlich auf – ökologisch in der Regel auch höherwertigen - Laubbäume begrenzt werden. Davon ausgenommen sind die extrem schnellwüchsigen Gehölzarten Pappel und Weide. Auch Bäume, die näher als fünf Meter an Wohnräumen stehen oder die näher als drei Meter zum Nachbarn stehen, sollen künftig nicht mehr einer besonderen Fällgenehmigung bedürfen. Alle anderen Laubbäume, die einen Stammumfang von mindestens 100 cm haben bleiben auch nach der Novellierung geschützt.
Wischer: „Die Erfahrung zeigen, dass unser Schutzinstrumentarium mittlerweile zu nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand führt. Mit der neuen Regelung soll die Arbeit auf den Hauptzweck der Verordnung konzentriert werden, nämlich den Laubbaumbestand zu pflegen und zu erhalten, insbesondere dort, wo er wichtig für das Stadtklima ist und das Ortsbild prägt.“
Vor Inkrafttreten muss die Baumschutzverordnung jetzt noch eine offizielle Trägerbeteiligung durchlaufen, um weitere Anregungen aufzunehmen ehe dann die Deputation endgültig entscheidet.