19.09.2001
Die Große Koalition hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Ende der Legislaturperiode 50 bremische Unternehmen dafür zu gewinnen, ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Auf dem Weg dort hin hat jetzt die Deputation für Umwelt eine wichtige Weichenstellung vorgenommen.
Nach der jetzt in Kraft tretenden EMAS-Verordnung (EMAS =eco management and audit system) wird es künftig wesentlich mehr Firmen möglich sein, die Förderung für die Einführung eines Umweltmanagementsystems in Anspruch zu nehmen. So wird der Teilnehmerkreis von ursprünglich ausschließlich gewerblichen Betrieben und bestimmten Dienstleistern auf alle Unternehmen bzw. Organisationen ausgeweitet. Damit können auch Dienstleister und Filialisten uneingeschränkt teilnehmen.
Um die Neuerungen der überarbeiteten EMAS II-Verordnung in die Bremische Förderrichtlinie einfließen zu lassen und zusätzliche, vor allem auch finanzielle Anreize für bremische Unternehmen zu schaffen, wird das Programm zur Förderung der Einführung von Umweltmanagementsystemen hauptsächlich in folgenden Punkten geändert:
Der Maximale Förderzuschuss für externe Beratung verdoppelt sich für die ISO 14001 von derzeit 10.000 Mark (5113 Euro) auf 21.514 Mark (11.000 Euro).
Künftig können Dienstleistungsunternehmen genauso hohe Zuschüsse bekommen, wie Gewerbetreibende. Außerdem werden jetzt auch Zertifizierungs- und Validierungskosten bezuschusst.
"Mit diesen finanziellen Hilfen will ich Unternehmen einen weiteren Anreiz bieten, sich an der Einführung von Umweltmanagementsystemen zu beteiligen", so die Senatorin für Bau und Umwelt. "Dies ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Unternehmensbilanz. Denn nach Analysen von Unternehmensverbänden lassen sich nach Einführung die Gesamtkosten von Unternehmen bis zu fünf Prozent reduzieren. So können sich die Kosten für die Einführung eines Umweltmanagementsystems binnen zwei Jahren amortisieren", so Senatorin Wischer.