Knapp 401.000 Menschen, darunter knapp 800 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sind in der Stadt Bremen zur Europawahl am 25. Mai wahlberechtigt. Sie alle erhalten in den nächsten Tagen per Post ihre Wahlbenachrichtigung vom Wahlamt Bremen, und zwar nicht als Karte wie zur Bundestagswahl 2013, sondern als Brief.
Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 28. April bis zum 3. Mai zugestellt. Wer bis Sonnabend, 3. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss in der Woche vom 5. bis zum 9. Mai Einspruch einlegen. Später eingehende Einsprüche können nur noch in besonderen Fällen (z.B. wenn die Betroffenen die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst haben) erfolgreich sein.
Personen, die nach Bremen zuziehen und sich bis zum 3. Mai ummelden, werden nur auf Antrag in das Bremer Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer keinen Antrag stellt oder später zuzieht, muss in seiner Heimatgemeinde (z.B. per Briefwahl) wählen.
Sogenannte Auslandsdeutsche (Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland) und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und EU-Bürger) sowie alle anderen nicht automatisch in das Wählerverzeichnis Eingetragenen können noch bis zum 4. Mai (Eingang) einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Öffnungszeiten und Kontakt des Wahlamts Bremen:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr
(mittwochs ohne Ausgabe von Briefwahlunterlagen)
Samstag, 3. Mai, 10. Mai, 17. Mai und 24. Mai 2014: 09:00 – 13:00 Uhr
Telefon: (0421) 361 88 888,
Telefax: (0421) 361 22 78
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de