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Senatskanzlei

Senat beschließt Anschluß-Investitionsprogramm

21.06.2005

Finanzrahmen für Investitionsentscheidungen steht

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat in seiner heutigen (21.6.2005) Sitzung den Rahmen für die Verwendung von Mitteln aus dem Anschluß-Investitionsprogramm (AIP) für die Jahre 2006 bis 2009 beschlossen und damit eine aktuelle Planungsgrundlage für bevorstehende Investitionsentscheidungen geschaffen. Er hat sich gleichzeitig darauf verständigt, den heute verabschiedeten Finanzrahmen im Zusammenhang der bevorstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 sowie der parallel zu erarbeitenden Finanzplanung 2005-2009 erforderlichenfalls fortzuschreiben.


Nach dem heutigen Beschluss stehen im Zeitraum von 2006 bis 2009 insgesamt noch ungebundene Mittel in Höhe 430 Millionen Euro aus dem AIP für neue Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.


Wesentliche Eckpunkte des Beschlusses sind


  • Die Vorgaben des Koalitionsausschusses und die entsprechende Selbstverpflichtung des Senats werden eingehalten.
  • Dementsprechend wird das AIP insgesamt um 131 Millionen € gekürzt.
  • Die Ausstattung des Wissenschaftsbereichs gemäß den Beschlüssen des Koalitionsausschuss wird sicher gestellt,
  • Die Berücksichtigung Bremerhavens mit 25 Prozent wird der Senat gewährleisten.
  • Die Vorbelastungsquote für die Jahre 2011 bis 2014 bleibt auf 50 Prozent begrenzt.


Ermöglicht wurde die Einhaltung der genannten Vorgaben und das Erreichen des gesetzten Kürzungsvolumens durch Sparbeiträge und Anstrengungen aller Ressorts, insbesondere der Bereiche Wissenschaft, Kulturhauptstadt, Innenstadt, Bau, Umwelt und Verkehr.


Wie die Ausfüllung der heute gesetzten finanziellen Spielräume für Investitionen durch konkrete Projekte zu gestalten ist, ist jetzt im weiteren Planungsverfahren durch die zuständigen Senatsressorts vorzubereiten und mit den zuständigen parlamentarischen Gremien abzustimmen. Noch vor der Sommerpause werden am 7. Juli 2005 die Mitglieder der Wirtschaftsförderungsausschüsse zusammentreten, um unaufschiebbare Projekte politisch abzustimmen.


Der Senat hat mit dem heutigen Beschluss zugleich bekräftigt, die Finanzierung der Cherbourger Straße in Bremerhaven in der vom Senat bereits beschlossenen Variante und finanziellen Größenordnung sicherzustellen und dafür die vom Bund zugesagten Mittel einzusetzen.

Für die Kaiserschleuse ist eine Kapitaldienstfinanzierung ab 2010 aus dem Sondervermögen Hafen vorgesehen.