In dem Hundesteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 18.12.2013 ist in den Fällen mit anliegendem Überweisungsformular durch ein technisches Versehen eine falsche Hundesteuernummer ausgedruckt worden. Das Finanzamt Bremen-Mitte versendet an alle betroffenen Steuerpflichtigen zu Beginn des Jahres 2014 neue Überweisungsformulare mit der richtigen Hundesteuernummer. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, für die Zahlung der am 15. Januar 2014 fälligen Hundesteuer nur die neu übersandten Überweisungsformulare mit der richtigen Hundesteuernummer zu verwenden.
Keine Folgen haben die falschen Nummern für alle, die schon gezahlt haben. Sie brauchen nichts zu tun. Das Finanzamt wird den geleisteten Betrag dem zutreffenden Steuerpflichtigen zuordnen.