Sozialsenatorin Anja Stahmann: Wir füllen das Prinzip der Inklusion weiter mit Leben
27.11.2013Texte aus Behörden und Ministerien sollen künftig häufiger nach den Regeln der Leichten Sprache formuliert werden. Das soll dazu beitragen, dass Menschen mit Lese- und Verständnisschwierigkeiten sie besser verstehen. Einen entsprechenden Antrag der Bundesländer Bremen und Bayern hat heute (27. November 2013) die 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Magdeburg einstimmig verabschiedet. Mit dem Beschluss wollen sie dazu beitragen, das in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Ziel einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland umzusetzen. „Für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einer geistigen Beeinträchtigung ist es unabdingbare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, dass Texte in Leichter Sprache zur Verfügung stehen“, sagte Anja Stahmann, Bremens Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen am Rande der ASMK in Magdeburg.
Das Netzwerk Leichte Sprache hat vor einigen Jahren Regeln aufgestellt und weiter entwickelt, die inzwischen Grundlage für Übersetzungen in Leichte Sprache in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind. Bereits im Juli hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit diesem Netzwerk einen Ratgeber veröffentlicht, der die Verbreitung der Leichten Sprache besonders bei Bundesbehörden unterstützen soll. Dieser Leitfaden soll nun auch in der Verwaltung der Länder verstärkt bekannt gemacht und besonders bei Beratungsangeboten der Sozialbehörden verwendet werden. In Bremen ist das zum Beispiel im Internetangebot der Fall und bei den Anschreiben an die Eltern zum Beginn des Kindergartenjahres. Die Länder verpflichten sich mit dem heutigen Beschluss zudem, in ihren Kommunen dafür zu werben, generell Texte vermehrt auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen.
„Die Leichte Sprache ist eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise“, erläuterte Anja Stahmann. „Mit ihrer Verwendung vermeiden wir Ausgrenzung und füllen das Prinzip der Inklusion weiter mit Leben.“ Ein einfacher Satzbau und die Verwendung gebräuchlicher Begriffe mache Texte für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Beeinträchtigungen leichter verständlich. Zusätzliche Erläuterungen durch Bilder und Symbole erleichterten das Verständnis weiter. Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. arbeitet seit vielen Jahren an Übersetzungen in Leichte Sprache und arbeitet dabei auch mit Menschen aus den Zielgruppen eng zusammen. Diese überprüfen die Übersetzung auf Verständlichkeit. Diese Regeln sollen nun bundesweit einheitlich angewandt werden.
Das entspricht auch dem Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel, alle öffentlichen Informations- und Kommunikationssysteme barrierefrei zu gestalten.
In der Begründung des Beschlusses heißt es unter anderem: „Die Träger sozialer Leistungen sind gesetzlich zur Beratung über ihre Leistungen, deren Voraussetzungen und die Inanspruchnahmemöglichkeiten verpflichtet. Dazu gehört auch, die Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen. Die Nutzung der vom Netzwerk Leichte Sprache entwickelten Standards soll nicht nur in der Beratung zur Leistungsgewährung, sondern auch anschließend zur notwendigen Erläuterung des Handelns der Sozialverwaltung verwendet werden.“