Vorsicht vor falschen Siegeln
22.11.2013Im Stadtgebiet Bremens und Bremerhavens werden zunehmend Container für die Sammlung von Alttextilien illegal aufgestellt. Für den Nutzer sind sie leicht durch eine Aufschrift erkennbar, die eine hohe Belohnung für diejenigen verspricht, die Hinweise auf den "Diebstahl" dieser Behälter oder der Alttextilien darin geben können. Oftmals ist im Einwurfbereich auch ein rot-gelber Aufkleber mit der Aufschrift "Dieser Behälter ist genehmigt" angebracht. Dieser nicht-amtliche Aufkleber hat keinen Aussagewert. Bürgerinnen und Bürger werden darin getäuscht, dass es sich um eine legale Altkleidersammlung handeln würde. Dem ist leider nicht so; es sind Sammelunternehmen, die weder eine Sondernutzungserlaubnis des Stadtamtes noch die erforderliche Sammelgenehmigung der Abfallbehörde für diese Container haben. Die ordnungsgemäße Verwertung der so gesammelten Alttextilien ist nicht überprüfbar.
Um Bürgerinnen und Bürger vor einer "nicht gewollten Eigentumsaufgabe", wie es juristisch ausgedrückt heißt, zu schützen, die Interessen der Stadt an ihrer eigenen Wertstoffsammlung zu wahren und den Beschwerden der legalen Sammelunternehmen entgegenzutreten, ist die ENO in Bremen damit beauftragt, solche Behälter ausfindig zu machen und mit einer Folie zu verschließen. Ein Aufkleber weist daraufhin, dass es sich um einen illegal aufgestellten Container handelt. Entfernt das Unternehmen den Container nicht selbst, wird er von der ENO eingezogen. Durchaus erfolgreich: Mittlerweile wurden rund 30 solcher Container von der ENO entfernt. Bremerhaven geht ähnlich vor, hier wurden bislang sieben Behälter eingezogen. Viele dieser Behälter werden ohne Erlaubnis auch auf privaten Grundstücken von Supermärkten, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen aufgestellt. Manche Behälter stehen so, dass sie den Verkehr behindern. Die ENO bittet um schriftliche Abholaufträge Betroffener, auf deren Grundstück Sammelcontainer ohne Erlaubnis aufgestellt wurden; sie holt diese kostenlos ab.
Zudem geht die Behörde mit Rechtsmitteln gegen Unternehmen vor, die nicht genehmigte Sammlungen betreiben. Sie hat bereits mehreren Firmen die Sammlung von Altkleidern untersagt. In einem schwer wiegenden Fall wurde das Unternehmen als unzuverlässig eingestuft, mit der Begründung, dass es gegen mehrere zivil-, straßen- und abfallrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. Die nicht angemeldeten Sammelunternehmen betrügen diejenigen, die im guten Glauben an eine legale und damit auch behördlich überprüfbare Sammlung und Verwertung ihrer Altkleider diese Behälter nutzen. Und sie schaden damit sowohl der Stadt, die eine umfangreiche Alttextilsammlung betreibt, deren Erlöse den Abfallgebührenzahlern zu Gute kommen, als auch den Firmen, die eine Sammelerlaubnis der Abfallbehörde haben.
Abholaufträge von illegal aufgestellten Containern in Bremen können schriftlich gestellt werden bei:
Entsorgung Nord GmbH
Oken 3
28219 Bremen
E-Mail: at-eno@ENO-Bremen.de
Fon (0421) 618 44 44
Fax (0421) 618 43 59
www.eno-bremen.de
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Dietmar Bothe, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr:
Telefon: (0421) 361-6364, dietmar.bothe@umwelt.bremen.de