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Senatskanzlei

Freie Hansestadt Bremen und evangelische Kirchen schließen Staatsvertrag


25.04.2002

Festakt im Rathaus mit Urkunden-Austausch – Viel Prominenz wird erwartet

Der kürzlich vereinbarte Staatskirchenvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den evangelischen Kirchen in Bremen und Bremerhaven soll mit der Unterzeichnung und dem Austausch der Urkunden im Rathaus gefeiert werden. Der Festakt findet statt am Donnerstag, 2. Mai, um 11 Uhr im Kaminsaal. Daran nehmen teil die Mitglieder des Senats, Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) und weitere Vertreter des politischen Lebens sowie Vertreter der Kirchen im Lande Bremen. Vertragspartner sind die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats, die Bremische Evangelische Kirche (BEK), die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland).


Unterzeichnen werden den Staatskirchenvertrag der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Henning Scherf, die Präsidentin des Kirchenausschusses der BEK, Brigitte Boehme, BEK-Schriftführer, Pastor Louis Ferdinand von Zobeltitz, die hannoversche Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann und Landessuperintendent Walter Herrenbrück (Leer), der die Evangelisch-reformierte Kirche vertritt. Erwartet wird zu der feierlichen Veranstaltung weitere kirchliche Prominenz, darunter der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock.


Verhältnis zwischen Kirchen und Land wird in 23 Artikeln geregelt

„Geleitet von dem Wunsche, das freundschaftliche Verhältnis zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Kirchen zu festigen und zu fördern“ (Zitat aus der Präambel) trifft der Vertrag Regelungen in 23 Artikeln. In einer so genannten „Freundschaftsklausel“ versichern sich die Vertragspartner, Konflikte gütlich beizulegen. Wie im „Loccumer Vertrag“ in Niedersachsen bekennen sich Land und Kirchen dazu, die kirchlichen Kulturdenkmale zu erhalten.


Bremen wird seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen für den Biblischen Geschichtsunterricht einlösen. Kirche oder Diakonie haben Vorrang vor der öffentlichen Hand, wenn sie soziale Einrichtungen betreiben oder schaffen wollen. Neben Aussagen zur Kirchensteuer betrifft der Vertrag auch Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie Friedhöfe, Kindergärten und die Studiengänge Religionspädagogik und Kirchenmusik.


Die Kirchen werden in ihrer Seelsorge bei der Polizei sowie in Einrichtungen wie in Krankenhäusern und Haftanstalten unterstützt. In einem besonderen Artikel heißt es, der gesetzliche Schutz der Sonntage, der staatlich anerkannten Feiertage und der kirchlichen Feiertage „wird gewährleistet“.