Einem Häftling, der zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Betruges in der Kurzstrafenanstalt in der JVA Bremerhaven einsitzt, gelang während seines Arbeitseinsatzes als Reinigungskraft am Samstagvormittag die Flucht. Der Gefangene ist nach derzeitigen Erkenntnissen durch einen Sprung aus einem offensichtlich unverschlossenen Fenster auf ein Vordach sowie durch einen weiteren Sprung auf ein angrenzendes Grundstück auf die Straße gelangt. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen der Flucht sowie zu etwaigen Pflichtverletzungen dauern an.
Der 25-jährige Mann war seit Anfang Juli zur Verbüßung von vier Ersatzfreiheitsstrafen, d.h. wegen Verurteilungen zu Geldstrafen für die wegen fehlender Zahlung ersatzweise Haft angeordnet worden ist, inhaftiert. Da während seiner Inhaftierung bereits ein Teil der Geldstrafen bezahlt worden ist, wäre er noch im Laufe des Jahres wieder zu entlassen gewesen.
Die polizeiliche Fahndung wurde umgehend eingeleitet.