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Senatskanzlei

Erklärung von Ministerpräsident Gabriel, Bürgermeister Runde und Bürgermeister Scherf zur norddeutschen Hafenpolitik

30.03.2001

    1.Die Bürgermeister von Bremen und Hamburg und der Niedersächsische Ministerpräsident sind sich einig über die grundsätzliche Notwendigkeit eines Tiefwasserhafens in der Deutschen Bucht für Containerschiffe, die aufgrund ihrer Größe Bremerhaven und Hamburg auch unter zukünftigen Tiefgangsbedingungen nicht mit einer ökonomisch sinnvollen Auslastung anlaufen können. Dieser Tiefwasserhafen soll als norddeutsches Projekt gemeinsam realisiert werden und stellt eine Ergänzung des bereits bestehenden norddeutschen Hafenangebotes dar.Angesichts der historischen Bedeutung für Norddeutschland und getragen von dem Willen zu einer neuen gemeinsamen Hafenpolitik an der Deutschen Bucht haben sich die drei Regierungschefs für den Standort Wilhelmshaven entschieden. Der Tiefwasserhafen soll für eine Betriebsaufnahme zum Ende des Jahrzehnts realisiert werden.


    2.Eine ökologisch vertretbare und ökonomisch erforderliche weiter Vertiefung von Elbe und Weser werden geprüft. Die Regierungschefs der Länder sind sich darüber einig, dass die Ergebnisse dieser Prüfung dann zügig umgesetzt werden. Dabei müssen die Belange der Deichsicherheit gewährleistet bleiben. Die Länder streben hierzu den Abschluss eines Abkommens an, die neben der Elb- und Weservertiefung außerdem die Prüfung der Bereitstellung von erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen auf niedersächsischem Gebiet umfasst und auch Regelungen für ein gemeinsames Baggergutentsorgungskonzept beinhaltet.


    3.Die Regierungschefs der drei Länder sind sich darin einig, dass Entwicklung und Betrieb des Tiefwasserhafens nur mit maßgeblicher Beteiligung privater Investoren zur Reduzierung der öffentlichen Investitionen auf ein Minimum und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen kann. Dies betrifft sowohl die private Finanzierung der Infrastruktur für die 4 Liegeplätze in der ersten Ausbaustufe – mit mindestens 50 % - als auch die Finanzierung der kompletten Suprastruktur und des Terminalbetriebes selbst. Dieser Tiefwasserhafen soll von der norddeutschen Hafenwirtschaft - niedersächsischen, bremischen und Hamburger Hafenunternehmen - gemeinsam betrieben werden.


    4.Zur Entwicklung des Tiefwasserhafens wird Niedersachsen eine Projektentwicklungsgesellschaft gründen, an der sich andere ( u.a. die Stadt Wilhelmshaven, Bremen und Hamburg) beteiligen können. Das Land Niedersachsen wird an dieser Projektentwicklungsgesellschaft einen Anteil von 51% halten. Die Projektentwicklungsgesellschaft erhält den Auftrag, das Planfeststellungsverfahren unverzüglich vorzubereiten und zu beantragen. Bis Ende 2001 hat sie ferner ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten. Dies umfasst den Entwurf für einen Ideenwettbewerb zur Realisierung des Hafens, die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Projektleitung, -trägerschaft und –umsetzung, die Vorlage eines Rahmenplans für das Projekt und seine Finanzierung.


    5.Für den Fall, dass sich der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven nicht realisieren lässt, soll die Option Cuxhaven wieder aufleben.Eine privat wirtschaftlich zu finanzierende Errichtung weiterer Umschlagskapazitäten am Standort Cuxhaven durch Erweiterung bestehender oder Errichtung neuer Anlagen bleibt grundsätzlich möglich.