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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Affenversuche: Bremen legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

27.03.2013

Der Senator für Gesundheit hat fristgerecht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsverfahren Prof. Dr. Kreiter gegen die Freie Hansestadt Bremen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte in seinem Urteil vom 11.12.2012 die Revision nicht zugelassen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung dieses Rechtsstreits, in dem es um die Abwägung zweier grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter, namentlich der Forschungsfreiheit auf der einen Seite und dem Tierschutz auf der anderen Seite, geht, ist es unverständlich, dass das Urteil des OVG Bremen nicht zur Überprüfung vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde.
In dem Verfahren klagt Prof. Dr. Kreiter gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Tierversuche. Im Jahr 2008 hatte die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die damalige Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, nach einem umfangreichem Abwägungsprozess die Tierversuche an Affen im Rahmen des Forschungsvorhaben von Prof. Dr. Kreiter nicht weiter genehmigt. Hiergegen hatte Prof. Dr. Kreiter Rechtsmittel eingelegt.