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Senatskanzlei

Gesetzblatt und Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen im Internet jederzeit und kostenlos abrufbar

20.02.2013

Seit kurzem veröffentlicht die Senatskanzlei das Gesetzblatt und das Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen in elektronischer Form im Internet. Unter den Adressen www.gesetzblatt.bremen.de und www.amtsblatt.bremen.de werden die Veröffentlichungen vollständig und dauerhaft zum Abruf bereit gestellt. Die veröffentlichten Fassungen haben amtlichen Charakter, ihr Inhalt ist rechtsverbindlich. Die Echtheit der Dokumente wird durch qualifizierte elektronische Signaturen sichergestellt.

Bisher haben nur wenige Bundesländer auf eine teilweise elektronische Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungsorganen umgestellt. Bremen ist das erste Bundesland, das sowohl das Gesetzblatt als auch das Amtsblatt ausschließlich elektronisch veröffentlicht.

Über den kostenfreien Benachrichtigungsdienst können nach einer einmaligen Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse Benachrichtigungen über das Erscheinen neuer Ausgaben abonniert werden. Sobald eine neue Ausgabe erscheint, erfolgt ein automatischer Hinweis per E-Mail mit einem entsprechenden Link. Beim Abonnenten liegen zwischen Online-Stellung und Aufruf gegebenenfalls nur Minuten statt der bisherigen zeitlichen Verzögerung durch Druck und Versand von mindestens drei Tagen. Zudem entfallen die Kosten eines Abonnement- oder Einzelbezugs einer Druckausgabe.

Für diejenigen rund 80 % aller Bremerinnen und Bremer, die über einen Internetzugang verfügen, sowie für Institutionen und Unternehmen bedeutet die Umstellung auf die elektronische Veröffentlichung der amtlichen Blätter einen deutlich vereinfachten Zugang. Ohne eine Bibliotheken aufsuchen zu müssen oder gegen Kostenerstattung einzelne Exemplare zu erwerben, kann von jedem Internetzugang jederzeit Einsicht genommen und ggf. ausgedruckt werden.

Für Nichtnutzer des Internets bleibt der Zugang zu den Informationen gleichwohl erhalten. Die Ausgaben des Gesetzblatts und des Amtsblatts können bei den Amtsgerichten im Land Bremen, den Ortsämtern in der Stadt Bremen und beim Magistrat in Bremerhaven eingesehen werden. Auf Verlangen werden vor Ort einzelne Kopien oder Ausdrucke gegen Kostenerstattung angefertigt. Ausdrucke können außerdem gegen Kostenerstattung bei der Senatskanzlei bezogen werden.