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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Notunterkunft Thomas-Mann-Straße nimmt die ersten Flüchtlinge auf

25.01.2013

Die anhaltende Zuwanderung von Flüchtlingen in die Bundesrepublik und auch nach Bremen macht es erforderlich, die Notunterkunft an der Thomas-Mann-Straße in Schwachhausen in Betrieb zu nehmen. Die Einrichtung ist in den ersten Januarwochen hergerichtet und am Freitag (25. Januar 2013) der AWO übergeben worden, die sie unterhalten und betreuen wird.

Blick in die neu eingerichtete Notunterkunft in der Thomas-Mann-Straße
Blick in die neu eingerichtete Notunterkunft in der Thomas-Mann-Straße

Die Notunterkunft ist als Zweigstelle der zentralen Aufnahmestelle eingerichtet. Sie bietet Raum für die Aufnahme von 53 Flüchtlingen. „In den vergangenen Wochen wurden die Voraussetzungen geschaffen, die ehemalige Schule für diesen Zweck nutzbar zu machen“, sagte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. So musste ein Fluchtweg eingerichtet werden und eine Rauchmelder-Anlage sowie Gelegenheiten zum Waschen. Zwei Duschcontainer mit je sechs Duschen wurden im Außengelände aufgestellt. Notwendig war zudem die Beschaffung von Mobiliar und Gardinen für die Schlafräume mit zwei bis sechs Betten. Die Notunterkunft ist vorgesehen für die vorübergehende Unterbringung von Einzelpersonen und Familien.

„In der kommenden Woche sollen hier zunächst 30 bis 40 Menschen vorübergehend einziehen“, so Horst Frehe weiter. „Sie sind wegen politischer Verfolgung, Krieg und bitterster Not aus ihrer Heimat geflohen.“ Nach dem derzeitigen Stand der Planung bleiben sie in der Notunterkunft Thomas-Mann-Straße, bis das Übergangswohnheim in der Eduard-Grunow-Straße Ende Februar oder Anfang März bezogen werden kann. Sollte der derzeitige Zuzug von Menschen – vornehmlich aus den Krisenregionen in Syrien, Afghanistan, Irak sowie aus Mazedonien und Serbien – weiter anhalten, wird die Kapazität der Notunterkunft in der Thomas-Mann-Straße mit ihren maximal 53 Betten in den kommenden Wochen voll ausgeschöpft. Sie soll allerdings nur wenige Monate genutzt werden, der geplante Umbau der Gebäude soll sich durch die Zwischennutzung nicht verzögern.

Die Betreuung der Flüchtlinge stellt die AWO im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen mit zwei Vollzeitkräften sicher. Neben dem erfahrenen Heimleiter Uwe Eisenhut wird ein Sozialassistent als Hausmeister eingesetzt. Im Wechsel mit Uwe Eisenhut ist zudem eine weibliche Kraft mit langjähriger Erfahrung im Einsatz. Mitarbeiter der AWO sind zudem für die Bewohner rund um die Uhr erreichbar.

„Die Zahl der Flüchtlinge ist nach einem Rückgang im Dezember jetzt wieder angestiegen“, sagte Heiko Hergert, Leiter Referat 31 bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Er ist zuständig für Angelegenheiten der Aufnahme, Unterbringung und Förderung von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Während das Land Bremen im Oktober und November jeweils rund 90 Flüchtlinge aufgenommen hat, waren es im Dezember 47. „In den ersten Januarwochen bis heute sind es 64“, sagte Heiko Hergert. Pro Monat können derzeit etwa 40 Flüchtlinge eigenen Wohnraum beziehen, so dass der Platzbedarf in Übergangseinrichtungen aktuell weiter steigt.

Die Stadtgemeinde Bremen hält derzeit vier Übergangswohneinrichtungen mit insgesamt 550 Plätzen vor, 130 weitere Plätze stellt das Land Bremen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung bereit. An der Eduard-Grunow-Straße wird derzeit an der Einrichtung eines fünften Übergangswohnheims gearbeitet, dort entstehen 55 bis 60 Plätze in 32 Zimmern.

Das Land Bremen nimmt rund 0,95 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland auf. Das entspricht dem Bevölkerungsanteil Bremens an der Bundesrepublik. Im Durchschnitt der Jahre 2010 und 2011 haben pro Monat etwa 30 Flüchtlinge einen Asylantrag im Land Bremen gestellt. 2012 hat das Land Bremen 629 Bewerber aufgenommen, davon 432 in Unterbringungseinrichtungen der Stadt Bremen und 108 in Bremerhaven. Die übrigen hatten die Möglichkeit, von Verwandten im Land Bremen aufgenommen zu werden. Nach Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der neu eintreffenden Flüchtlinge in absehbarer Zeit zurückgeht.

Dabei räumte Staatsrat Horst Frehe ein, dass die Koalition im Mai 2011 mit dem Anspruch angetreten sei, die Zahl der Übergangseinrichtungen zu verringern. „Wir haben es jetzt aber mit geänderten Realitäten zu tun, die wir nicht ignorieren können.“ Der Bundesgesetzgeber verpflichte zudem die Länder, Flüchtlinge zunächst in einer zentralen Anlaufstelle aufzunehmen, und sie anschließend in Übergangseinrichtungen zu betreuen. So wird unter anderem sichergestellt, dass Asylbewerber in die Lage versetzt werden, ihren Asylantrag zu stellen und die notwendigen Schritte im Umgang mit den Behörden einzuleiten. Erst nach einer gewissen Verweildauer ist Asylbewerbern der Umzug in eine Wohnung zu ermöglichen. Horst Frehe: „Die rot-grüne Landesregierung hat im vergangenen Jahr die Aufenthaltspflicht für Flüchtlinge in Übergangseinrichtungen deutlich verkürzt – von ursprünglich 36 Monaten auf jetzt zwölf. Wir wollen sie schon bald weiter absenken. Das entspricht unserem Ziel, Flüchtlinge früher in die Gesellschaft zu integrieren.“

Foto: Pressereferat, Senatorin für Soziales