Bürgermeister Jens Böhrnsen setzt sich für einen gesetzlichen Feiertag am 31.10.2017 ein: „2017 wird im Zeichen von 500 Jahren Reformation stehen. Schon jetzt laufen in vielen Ländern die Vorbereitungen für das Lutherjahr“. Auch die Bremische Evangelische Kirche hat sich bereits mit diesem geschichtsträchtigen Datum beschäftigt. „Den 31.Oktober 2017 zu einem gesetzlichen Feiertag mit allgemeiner Arbeitsruhe zu machen, ist ein gemeinsames Anliegen. Man könnte auch die Frage stellen, ob es bei einem einmaligen Feiertag bleiben muss. Andere Bundesländer haben schon heute zum Teil erheblich mehr Feiertage. Der Reformationstag ist zum Beispiel seit der Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen“.
Über das Thema wird auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz morgen (6.12.2012) in Berlin gesprochen.
Nach geltender Rechtslage ist der Reformationstag (31. Oktober) im Land Bremen nicht als staatlicher Feiertag anerkannt (siehe § 2 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage). Gleichwohl genießt der Reformationstag als kirchlicher Feiertag einen gewissen Schutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, am Reformationstag Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst teilzunehmen.
Jens Böhrnsen: „Ich finde es richtig, den Reformationstag im Jahr 2017 mindestens einmalig als staatlichen Feiertag anzuerkennen und ihn den gewöhnlichen Sonn- und Feiertagen gleichzustellen.“