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Der Senator für Finanzen

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen

Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt werden

27.09.2012

Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren. Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden, damit mit der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht netto weniger als bisher in der „Lohntüte“ ist. Die bisherigen Freibeträge dürfen in dem neuen elektronischen Verfahren grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausnahme sind lediglich die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden; diese werden weiterhin ohne neuen Antrag berücksichtigt.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise zur Berücksichtigung von Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen oder zur Berücksichtigung volljähriger Kinder, sollte daher ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt in Bremen einen entsprechenden Antrag, den sog. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, stellen. Zur Vermeidung langer Wartezeiten empfiehlt sich hierfür eine Beantragung auf dem Postweg. Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder können sie sich aus dem Internet herunterladen (www.formulare-bfinv.de).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 1. Januar 2013 gültigen „ELStAM“ ab dem Start des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens im ElsterOnline-Portal (www.elster.de) einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.