Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

90 Prozent aller PKW im Land Bremen mit grüner Plakette

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:

13.06.2012

In der Stadt Bremen waren am 1. Januar 2012 insgesamt 167.308 PKW mit Benzinmotor und sonstigen Kraftstoffen (ohne Diesel) zugelassen. Hiervon entfielen 162.472 Fahrzeuge oder 97,1 Prozent auf die Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette). Bei den mit Diesel betriebenen PKW (57.767) ergab sich ein differenzierteres Bild. So erfüllten hier nur noch 40.578 Fahrzeuge die Voraussetzungen für die Klasse 4 (70,2 Prozent). In die Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) waren 21,9 Prozent der dieselbetriebenen Fahrzeuge eingestuft, in die Stufe 2 (rote Plakette) 4,8 Prozent.

Bei den 1.022 Nutzfahrzeugen (NFZ) mit Benzinantrieb betrug der Anteil der Fahrzeuge mit grünen Plaketten 72,3 Prozent. Von den insgesamt 16.357 Nutzfahrzeugen mit Dieselantrieb lief mehr als jedes zweite (53,3 Prozent) in der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette). Auf die Klassen 3 (gelb) bzw. 2 (rot) entfielen noch 23,4 bzw. 7,5 Prozent.

In Bremerhaven ergab sich ein ähnliches Bild bei der Schadstoffklassifizierung der Fahrzeuge. Hier waren am Anfang des Jahres insgesamt 34.179 PKW mit Benzinmotor und sonstigen Kraftstoffen (ohne Diesel) zugelassen. Hiervon waren 98,9 Prozent der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Damit lag deren Anteil in Bremerhaven knapp zwei Prozentpunkte höher als in Bremen. Bei den PKW mit Dieselantrieb (10.742) erfüllten in Bremerhaven etwas weniger Fahrzeuge die Voraussetzungen für die Schadstoffgruppe 4 (64,6 Prozent) als in der Stadt Bremen.

Von den 174 Nutzfahrzeugen mit Benzinantrieb in Bremerhaven waren 119 der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Die überwiegende Anzahl der Nutzfahrzeuge fährt jedoch mit Dieselantrieb (3.734 NFZ), knapp die Hälfte davon (46,5 Prozent) mit grüner Plakette. Fahrzeuge in den Schadstoffgruppen 3 (gelb) bzw. 2 (rot) hatten Anteile von 25,2 bzw. 11,2 Prozent.

Die Zahlen basieren auf Angaben des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Grundlage für die Einstufung der Fahrzeuge in die vier Schadstoffgruppen und die Vergabe der Plaketten ist die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese ermöglicht auch die Einrichtung von Umweltzonen, die nur mit Fahrzeugen befahren werden dürfen, die bestimmte Abgasnormen erfüllen. Ziel ist die Reduzierung der Feinstaubbelastung in Ballungsgebieten. Auch in der Stadt Bremen gibt es eine Umweltzone, die seit Juli 2011 nur noch mit grüner Plakette befahren werden darf.

Hinweis:
Weitere Auskünfte erteilt Wolfgang Kobbe, Telefon: (0421) 361 2255, E-Mail: mailto:wolfgang.kobbe@statistik.bremen.de