Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute (08.06.2012) der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit auch im zweiten anhängigen Privatschulverfahren Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht wies in dem von der Bildungssenatorin angestrengten Berufungsverfahren gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen die Klage der Freien Schule Bremen e.V. auf Zulassung einer privaten Grundschule ab. Es ließ zudem die Revision an das Bundesverwaltungsgericht nicht zu.
Bereits im vergangenen Monat war die Berufung der Senatorin gegen die Zulassung der Humanistischen Schule vor dem OVG erfolgreich.
Das Oberverwaltungsgericht hat seine Entscheidungen noch nicht begründet. Nach dem Verlauf der Verhandlung geht der Prozessbevollmächtigte der Senatorin, Prof. Dr. Löwer aus Bonn, aber davon aus, dass das Gericht nicht nur formale Bedenken gegen die Zulassung der privaten Grundschule gehabt haben dürfte. Der Kläger dürfte dem Gericht – ebenso wie zuvor der senatorischen Behörde - sein pädagogisches Konzept nicht plausibel gemacht haben können. Die senatorische Behörde hatte stets das nach Artikel 7 Abs. 5 Grundgesetz erforderliche „besondere pädagogische Interesse“ an einer solchen Schule verneint.
Senatorin Jürgens-Pieper freut sich über diese klare juristische Entscheidung: „Dies ist ein Erfolg für die gemeinsame Grundschule für alle Schülerinnen und Schüler aller sozialen Schichten und ein hohes verfassungsrechtliches Gut, das nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Denn es ist nicht ausgeschlossen, ‚dass Privatschulen ein einseitiges Bild von der Zusammensetzung der Gesellschaft widerspiegeln‘, so das Bundesverfassungsgericht schon 1992 in seinem - von mir bereits häufig zitierten – wegweisenden Urteil.“