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Sonstige

Reallöhne 2023 erstmals seit 2019 wieder angestiegen

29.02.2024

Pressemitteilung des Statistischen Landesamt Bremen

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Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung stieg der Nominallohnindex im Land Bremen 2023 im Jahresdurchschnitt im Vergleich zu 2022 deutlich um 5,7 Prozentpunkte. Da die Verbraucherpreise lediglich um 4,2 Prozentpunkte anstiegen, bedeutet dies einen inflationsbedingten Anstieg der Reallöhne um 1,4 Prozent. Damit überstieg die Verdienstentwicklung die der Preise erstmals wieder seit 2019.

Die Entwicklung verlief in den einzelnen Branchen unterschiedlich. Überdurchschnittliche Verdienstzuwächse mit 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr wurden im Bereich des Gastgewerbes, aber auch der Energieversorgung (9,3), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (8,8), Kunst, Unterhaltung und Erholung (8,6) registriert. Unterdurchschnittliche Verdienst-entwicklungen wurden im Grundstücks- und Wohnungswesen (-0,8), Erziehung und Unterricht (1,7) und Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (2,3) gemessen.

Bei der Interpretation dieser Ergebnisse müssen nach wie vor Corona-Effekte berücksichtigt werden. Die uneinheitliche Entwicklung erklärt sich zum Teil aus unterschiedlich schnell erfolgenden Nachholeffekten, aber auch durch die branchenabhängige Terminierung von Inflations-ausgleichszahlungen.

Die Verdienstentwicklung der Männer war 2023 mit 5,9 Prozent geringfügig höher, als die der Frauen (5,5). Der Rückgang der Bruttomonatsverdienste durch Corona-Maßnahmen in 2020 war allerdings bei den Männern stärker ausgeprägt, als bei den Frauen.

Methodische Hinweise:

Dies sind die Ergebnisse der Verdiensterhebung 2023, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58.000 Betrieben bundesweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. In Bremen werden rund 1.500 Betriebe befragt. Daten vor 2022 fußen auf der vierteljährlichen Verdiensterhebung, die rund 900 Betriebe ab einer Größe von zehn Beschäftigten befragte.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr.

Anlagen:

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig, Statistisches Landesamt, Tel.: (0421) 361 -19999, E-Mail: Markus.Habig@statistik.bremen.de