Gebührenänderung soll zum 1. April wirksam werden
07.02.2024Die städtische Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat am Nachmittag der Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes für die Stadt Bremen zugestimmt. Damit einher gehen sowohl die Anpassung der Gebührensätze als auch die Änderung der Gebührenstruktur. Die Gesetzesanpassung muss noch den Senat passieren, bevor die Bremische Bürgerschaft die Änderungen in der Märzsitzung beschließen kann.
Ab 1. April dieses Jahres soll die Entsorgung von einem Kubikmeter Schmutzwasser 2,93 Euro kosten. Das sind 0,35 Euro mehr als bisher (Plus 13,57 Prozent). Die Entsorgung von Niederschlagswasser kostet künftig 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Das sind 0,03 Euro mehr als bisher (Plus 3,75 Prozent).
Das neue Modell soll ab dem 1. April dieses Jahres greifen. Die Schmutzwassergebühr nach Maßgabe des Frischwasserverbrauchs kann sofort festgesetzt werden. Bei der Gebühr für das Niederschlagswasser verhält es sich anders. Hier kann die zu zahlende Gebühr häufig noch nicht berechnet werden, da zunächst die Daten über die gebührenrelevanten Flächen auf einem Grundstück vorliegen müssen. Gebührenrelevant sind Flächen, die versiegelt und an das Kanalsystem angeschlossen sind. Die Niederschlagswassergebühr soll ab 1. April dieses Jahres gelten, sie kann jedoch erst nach Erhebung der Flächen festgesetzt werden. Für die Ermittlung der Flächen müssen zunächst Luftbilder erstellt werden. Im Anschluss werden die Bilder ausgewertet und die Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der versiegelten Flächen beteiligt. Die komplette Umstellung soll bis Ende 2026 erfolgt sein.
Die sogenannte Abwassergebühr als Einheitsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entfällt künftig.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de